KANTONSRAT: Finanzkommission verabschiedet Sozialgesetz
18.09.2006 - Solothurn – Die kantonsrätliche Finanz-kommission (FIKO) stimmt dem Antrag des Regierungsrates zum Sozialgesetz zu. Ausserdem liess sie sich vom Anlageausschuss der Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) über die Anlagepolitik informieren.
Ja zum Sozialgesetz
Die Finanzkommission hat unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Edith Hänggi (CVP, Meltingen), dem Entwurf zu einem neuen Sozialgesetz, einschliesslich der Änderungen der vorberatenden Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) mit einer Ausnahme einstimmig zugestimmt. Kontrovers diskutiert wurde über die Verwandtenunterstützung im Zusammenhang mit Sozialhilfeleistungen bei einem Pflegeheimaufenthalt. Die SOGEKO schlägt vor, allfällige Betreuungszulagen aus der Sozialhilfe auszugliedern und als eigenständige kommunale Beitragsleistung auszugestalten. Damit würden die Verwandtenunterstützungspflicht und die Rückerstattung bei "günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen" entfallen. Die FIKO folgte jedoch mit grossem Mehr dem Antrag des Regierungsrates, wonach allfällige Betreuungszulagen an die Pflege weiterhin über die Sozialhilfe ausgerichtet werden und damit der Verwandtenunterstützung und der Rückerstattungspflicht unterstehen sollen. Dieser Entscheid resultierte keineswegs nur aus finanziellen, sondern vielmehr auch aus gesellschaftspolitischen Gründen.
Das Sozialgesetz wird nun zur Beratung dem Kantonsrat zugewiesen. Der Zeitpunkt der Beratung wird von der Sessionsplanung abhängen.
Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO)
Die FIKO liess sich vom Anlageausschuss der PKSO über die Anlagestrategie informieren. Gleichzeitig berichtete die PKSO über das Geschäftsjahr 2005. Sie wies im 2005 das beste Ergebnis aller Zeiten aus und senkte die immer noch bestehende Deckungslücke um 5,4 %, so dass der Deckungsgrad nun 79,9 % beträgt. Die Kommission zeigte sich sehr erfreut über das gute Resultat.