EU - Ja zur Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens
Solothurn, 26. Februar 2008 – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme an die Konferenz der Kantonsregierungen die Weiter-führung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Gleichzeitig spricht er sich auch für eine Ausdehnung desselben auf die beiden neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien aus.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen stellt eine der wichtigsten bilateralen Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft dar. Die bisherigen Erfahrungen mit der Freizügigkeit sind durchwegs positiv zu werten. Die Zuwanderung entwickelte sich nach den Wünschen der Wirtschaft und den Zielsetzungen des Bundesrates. Trotzdem weist die Schweizer Wirtschaft nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in den mittleren und höheren Qualitätsniveaus aus. Die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens ist deshalb notwendig, um das gegenwärtig hohe schweizerische Wirtschaftswachstum fortsetzen zu können. Gleichzeitig führt dies zu einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit.
Gleichzeitig mit der definitiven Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens wird die Schweiz auch über die Ausdehnung desselben auf die beiden neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien zu entscheiden haben. Die Unterzeichnung des diesbezüglichen Zusatzprotokolls stellt einen logischen Schritt in der Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU dar. Die schrittweise Öffnung des schweizerischen Ar-beitsmarktes für diese beiden Staaten ist unumgänglich und liegt im Interesse der Schweizer Wirtschaft. In den Vertragsverhandlungen konnten weitreichende Übergangszeiten vereinbart werden, so dass die Zuwanderung in den nächsten Jahren weiterhin kontrolliert werden kann und nicht übermässig sein wird. Die Schweiz ist vor allem an Arbeitskräften mit mittlerem und hohem Qualitätsniveau interessiert, da auf dem einheimischen Arbeitsmarkt nach wie vor ein akuter Fachkräftemangel besteht.
In den letzten Jahren hat sich – nach Meinung des Regierungsrates - gezeigt, dass die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit greifen und ein möglicher Lohndruck vermieden werden konnte. Die Missbräuche hielten sich in Grenzen und würden ausreichend sanktioniert.