Gesamtprojekt Weissenstein liegt öffentlich auf

Solothurn, 28. Februar 2008 – Das Auflage- und Bewilligungsverfahren für das Gesamtprojekt Weissenstein ist eröffnet. Die Unterlagen für die Anpassung des Richtplanes und die kantonalen Nutzungspläne liegen in den direkt betroffenen Gemeinden öffentlich auf. Einwendungen im Zusammenhang mit der Richtplananpassung und Einsprachen gegen die Nutzungsplanung sind bis 30. März 2008 ans Bau- und Justizdepartement zu richten. Die Richtplananpassung ist im Internet abrufbar (www.arp.so.ch/richtplananpassung).

Bevor auf Bundesebene die Konzession für die neue Seilbahn auf den Weissenstein beantragt werden kann, sind die kantonalen Planungsverfahren durchzuführen. Die Richtplananpassung legt in den Grundzügen die Stossrichtung des Gesamtprojektes Weissenstein fest: Ersatz der Sesselbahn, Lösung der Verkehrs- und Parkierungsprobleme und Ausbau der Freizeiteinrichtungen auf dem Berg. Zu dieser Vorlage können sich alle Bürger in Form einer Einwendung äussern. Festsetzungen im Kantonalen Richtplan sind behördenverbindlich.

Die Nutzungsplanung legt die Baubereiche für die Seilbahnstationen, die Parkierungsanlagen sowie die Freizeitinfrastrukturen in einem Zonenplan parzellengenau fest. Der Erschliessungsplan zeigt den Verlauf der künftigen Seilbahn auf. Die Zonenvorschriften und der Umweltverträglichkeitsbericht sind weitere Bestandteile des Gesamtprojektes Weissenstein.

Einspracheberechtigt sind Personen, die durch die Festlegungen im Nutzungsplan besonders berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können. Die Einspracheberechtigung gilt auch für ausgewählte Organisationen und Vereinigungen. Festlegungen der Nutzungsplanung sind grundeigentümerverbindlich.

Das Gesamtprojekt Weissenstein ist das Resultat einer umfassenden Interessenabwägung. Die Lösungen wurden intensiv in der vom Kanton geleiteten Steuerungsgruppe erarbeitet und diskutiert. Das Resultat ist ausgewogen. Das Herausbrechen einzelner Massnahmen führt zu Ungleichgewichten, welche die Gesamtwirkung des Projektes vermindern.

Einsprachen gegen die Nutzungsplanung und Einwendungen im Zusammenhang mit der Richtplananpassung sind während der Auflagefrist vom 29. Februar bis 30. März 2008 beim Kanton, Bau- und Justizdepartement, 4509 Solothurn einzureichen. Die Richtplananpassung ist auf der Homepage des ARP abrufbar (www.arp.so.ch/richtplananpassung).