Gesetzgebungsprojekt "Swissness" – Ja mit Vorbehalten

Solothurn, 19. Februar 2008 – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum der geplanten Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben und des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen (Gesetzgebungsprojekt "Swissness") grundsätzlich zu.

Durch das Gesetzgebungsprojekt "Swissness" werden zwei Hauptanliegen verfolgt. Zum einen soll der Schutz der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland verstärkt werden. Zum anderen sollen die Regelungen rund um die Bezeichnung "Schweiz" und das Schweizerkreuz präzisiert werden, womit das Ziel von mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit verfolgt wird.

Nötig ist dieser Schritt, weil das typisch Schweizerische (die "Swissness") immer mehr von Produzenten, Herstellern und Dienstleistern verwendet wird, dies in der Absicht, hohe Erwartungen, unter anderem an die Qualität und den Nutzen, zu wecken.

Der Regierungsrat stimmt der Gesetzesrevision zu, äussert allerdings bezüglich zweier Punkte seine Bedenken. Einerseits schlägt er vor, von einer abschliessenden Aufzählung abzusehen, um auch wirklich alle Fälle erfassen zu können.

Andererseits empfiehlt er abzuklären, ob es wirklich notwendig ist, alle verfahrensleitenden Verfügungen an das Institut für geistiges Eigentum (IGE) weiterzuleiten oder ob die Zustellung der verfahrenserledigenden Entscheide nicht ausreicht.