Ja zur Totalrevision des Epidemiengesetzes

Solothurn, 19. Februar 2008 – In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit befürwortet der Regierungsrat die Totalrevision des Epidemiengesetzes. Das Gesetz deckt alle wichtigen Aspekte für die Prävention, Früherkennung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten ab.

Die Revision des Epidemiengesetzes ist dringend notwendig, da sich in den vergangenen 35 Jahren viele Bedingungen geändert haben, welche für die Übertragung von Infektionskrankheiten von Bedeutung sind. Ausserdem sind in den letzten 30 Jahren neue Krankheiten wie AIDS, Variante Creuztfeldt-Jakob-Krankheit, Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom (SARS) sowie Vogelgrippe bekannt geworden. Fälle von Resistenzen von Krankheitserregern gegen Medikamente haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Bioterrorismus - eine weitere Möglichkeit der Verbreitung von Krankheitserregern - ist zu einer realen Bedrohung geworden. Die SARS-Krise der Jahre 2002/2003 hat uns dies eindrücklich vor Augen geführt.

Durch die Revision des Epidemiengesetzes können Krankheitsausbrüche besser und rascher bewältigt werden. Der Gesetzesentwurf stellt nach Meinung des Regierungsrates gegenüber der alten Gesetzgebung vom 18. Dezember 1970 eindeutig einen Fortschritt dar, da hängige Fragen geklärt werden, die seit Jahren immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben haben. So regelt das revidierte Gesetz die Kompetenzen von Bund und Kantonen, erleichtert und fördert die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und verstärkt die internationale Zusammenarbeit, welche beim heutigen Ausmass und der Geschwindigkeit der Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten besonders wichtig ist.

Der Regierungsrat begrüsst die klare Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone bleiben die hauptsächlichen Vollzugsorgane. Der Bund erhält aber auf der anderen Seite mehr Kompetenzen und hat eine stärkere Aufsichts- und Koordinationsfunktion in besonderen und ausserordentlichen Lagen. Das Gesetz setzt auch klare Vorgaben bei der Prävention, der Früherkennung und der Bekämpfung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Gleichzeitig werden auch finanzielle Aspekte der Epidemienbekämpfung geregelt.