Schulkreisplanung Bucheggberg: Bundesgericht lehnt Beschwerde ab

Solothurn, 13. Februar 2008 – Mit Urteil vom 11. Februar 2008 weist das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde betreffend Schulkreisplanung im Bucheggberg der drei Einwohnergemeinden Biez­wil, Lüterswil-Gächliwil und Schnottwil gegen den Regierungsrat und den Kantonsrat ab, soweit es darauf eintritt.

Am 30. Oktober 2007 lehnte der Kantonsrat eine Beschwerde der drei Einwohnergemeinden Biezwil, Lüterswil-Gächliwil und Schnottwil gegen einen Beschluss des Regierungsrats in Sachen Schulkreisplanung im Bucheggberg ab. Gegen diesen Kantonsratsbeschluss erhoben die drei Gemeinden Beschwerde beim Bundesgericht; dieses weist die Beschwerde ab, soweit es darauf eintritt. Die Gerichtskosten von 3000 Franken haben die drei Einwohnergemeinden zu tragen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, weshalb zurzeit nichts zu den Gründen gesagt werden kann, die zur Abweisung der Beschwerde geführt haben.

Am 28. Februar 2006 entschied der Regierungsrat bezüglich der Primarschulkreisplanung im Bucheggberg unter anderem, dass die sog. «Variante A3» die Bestvariante sei und auch den Planungsarbeiten des Departementes für Bildung und Kultur entspreche und deshalb umzusetzen sei. Im Buch­eggberg ist demnach für die Primarschule und den Kindergarten eine Schulgemeinde bzw. ein Schulkreis für den ganzen Bezirk ohne Lüsslingen und Nennigkofen und je einem 12-Klassen­schul­haus in Messen und Lüterkofen zu bilden. Nach der Abweisung der Beschwerde durch das Bundesgericht liegt der Ball nun wieder bei den Gemeinden im Bucheggberg, welche unter Vorbehalt gewisser Entscheid- und Genehmigungskompetenzen des Regierungsrats grundsätzlich für die Schulkreisplanung zuständig sind. In seiner Stellungnahme zu einer dringlichen Interpellation der FdP-Fraktion schrieb der Regierungsrat im vergangenen November unter anderem, dass er - im Falle dass die Variante A3 rechtskräftig werde -, die Vereinigung der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Bucheggbergs einlade, den Bedarf für ein Gespräch mit den Gemeindepräsidien auszuloten, und dass er je nach Ergebnis gerne bereit sei, an einer Deblockierung der Situation im Bucheggberg mitzuwirken und zukunftsgerichtete Massnahmen begleitend zu unterstützen.