Schweinezucht Stüdi, Deitingen - Kanton lehnt Schadenersatz ab
Solothurn, 4. Februar 2008 – Der Kanton lehnt das Begehren des Deitinger Landwirts Daniel Stüdi ab, ihn für die vom Verwaltungsgericht verfügte Stilllegung seines Schweinezuchtbetriebs zu entschädigen.
Daniel Stüdi fordert vom Kanton rund 800'000 Franken Schadenersatz, nachdem die Gerichte rechtskräftig entschieden haben, dass er seine Schweinezucht am bisherigen Standort bis Mai 2008 aufgeben muss.
Der Kanton weist das Gesuch ab, da die Haftungsvoraussetzungen nach Verantwortlichkeitsgesetz nicht gegeben sind.