Vorbehalte zur Prüfungsverordnung sowie zum Register der universitären Medizinalberufe

Solothurn, 19. Februar 2008 – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit die Schaffung eines Medizinalberuferegisters, obschon dies für die Kantone grossen Aufwand und Verantwortung bedeutet. Einige praktische Punkte für die Umsetzung müssten aber in der Verordnung noch festgelegt werden. Weiter ist er der Meinung, dass das Medizinstudium den heutigen praktischen Bedürfnissen angepasst und gekürzt werden soll. Ein Grundstudium hat allgemeines Wissen zu vermitteln. Danach sollen Studiengänge in den verschiedenen Disziplinen folgen.

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass im Entwurf der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe die Chance verpasst wird, grundlegende Veränderungen im Medizinstudium vorzunehmen. Die minimale Ausbildungszeit von elf Jahren (sechs Jahre Studium und mindestens fünf Jahre Weiterbildung) zum praktizierenden Arzt sei zu lang. Die Ärzte stünden bereits im mittleren Lebensabschnitt, wenn sie in ihre eigentliche Berufstätigkeit einsteigen. Das gelte insbesondere für Ärzte, die nicht praktizieren, sondern in der Forschung tätig sein möchten. Sie hätten gegenüber ihren ausländischen Kollegen den Nachteil, ihre Forschungstätigkeit erst dann beginnen zu können, wenn andere bereits grundlegende Forschungsergebnisse vorweisen können. Es sind die jungen Leute, welche neue Ideen und Innovationen bringen.

Seit der Bologna-Reform mit dem zweistufigen Studiensystem mit Bachelor und Master sei es an der Zeit, auch das Medizinstudium grundlegend neu zu überdenken. So wäre es aus Sicht des Regierungsrates notwendig, in einem Grundstudium ein allgemeines Wissen zu vermitteln. Danach sollen sich die Studiengänge in den verschiedenen Disziplinen fortsetzen, so wie z.B. bis anhin die Zahnärzte in der Schweiz ausgebildet werden. Das hat in dieser Disziplin bestens funktioniert. Der Regierungsrat würde Änderungen in diesem Sinne ausserordentlich begrüssen

Die Schaffung des zentralen Registers der universitären Medizinalberufe befürwortet der Regierungsrat grundsätzlich. Damit würden Daten vereinheitlicht und einige Abläufe vereinfacht. Das Register würde aber für die Kantone einen grossen Aufwand sowie eine grosse Verantwortung bedeuten. Verschiedene Punkte bedürfen – so der Regierungsrat – aber noch einer Klärung. (Gibt es eine Übergangsfrist? Werden komplette Datensätze nur für neue Ärzte eingetragen? Wer ist verantwortlich für die Daten, wenn ein Arzt in mehreren Kantonen tätig ist?)

Diese wichtigen praktischen Punkte müssten nach Meinung des Regierungsrates unbedingt geklärt werden.