Medienmitteilung

Krebspest: Sperrgebiet Lüssel aufgehoben

  • 02.08.2022

Die Sperrmassnahmen infolge der Krebspest in der Lüssel sind aufgehoben. Die Seuchenlage hat sich beruhigt. Auch das Fischen ist an der Lüssel wieder gestattet.

In der Lüssel konnten keine weiteren Krebspest-positiven Krebse nachgewiesen werden. Somit kann der Veterinärdienst Solothurn die aufgrund der Krebspest in der Lüssel angeordneten Sperrmassnahmen per 2. August 2022 wieder aufheben. Zum Schutz der bedrohten einheimischen Krebse hatte der Veterinärdienst in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachstelle des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei und den zuständigen Stellen des Kanton Basel-Land am 13. Juni den gesamten Lauf der Lüssel zum Sperrgebiet erklärt. Dabei wurden Massnahmen angeordnet, um die Verbreitung der Krebspest zu verhindern. In der Zwischenzeit hat sich die Seuchenlage soweit beruhigt, dass keine Massnahmen mehr nötig sind. Das Fischen ist wieder erlaubt.

 

Der einheimische Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) ist ein vom Aussterben bedrohter, einheimischer Flusskrebs. Zusammen mit dem Stein- und dem Edelkrebs lebt er in unseren Flüssen, so auch in der Lüssel.

Er wird bedroht durch nicht einheimische Krebsarten, Wasserverschmutzung und der Krebspest. Die Krebspest ist eine Pilzerkrankung, die für den Dohlenkrebs immer tödlich verläuft. Dieser Pilz kann über Tiere, Menschen und Geräte (zum Beispiel Angelgerät) von einem verseuchten Gebiet in ein anderes weiterverbreitet werden.