Medienmitteilung

Neuinfektion steht im Zusammenhang mit Veranstaltung in einem Club

  • 01.07.2020

Eine nachträglich auf COVID-19 positiv getestete Person hat dieses Wochenende mehrere Bars und Clubs im Kanton Solothurn besucht. Das Contact-Tracing-Team bearbeitet den Fall und identifiziert aktuell alle engen Kontaktpersonen. Ihnen wird jetzt eine zehntägige Quarantäne angeordnet.

Am Dienstagabend, 30. Juni 2020 wurde im Kanton Solothurn eine Person positiv auf COVID-19 getestet, die über das Wochenende verschiedene Bars, Restaurants und Clubs in Olten besucht hatte. Die Person hat sich über eine Drittperson angesteckt, deren Infektion bis zum Fall Spreitenbach zurückverfolgt werden kann. Der Terminus-Club in Olten hat sich kooperativ gezeigt und zeitnah eine umfassende Präsenzliste mit den Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung eingereicht. Bei den restlichen betroffenen Restaurations- und Barbetrieben im Kanton Solothurn laufen die Abklärungen.

Das Contact-Tracing-Team des Kantons Solothurn bearbeitet den Fall jetzt und setzt sich mit den engen Kontakten der neu infizierten Person in Verbindung. Insgesamt sind bisher im Umfeld des Terminus-Clubs rund 300 Kontaktpersonen identifiziert worden. Sie sind bisher nicht positiv auf COVID-19 getestet worden. Ihnen wird jetzt als Vorsichtsmassnahme eine zehntägige Quarantäne angeordnet.

Die Erfahrungen des Contact-Tracing-Teams sind bisher gut und die kontaktierte, neu infizierte Person und die engen Kontaktpersonen verhalten sich kooperativ.

 

Präsenzlisten unverzichtbar für Contact Tracing

Der Kantonsärztliche Dienst weist im Zusammenhang mit der aktuellen Infektion in einem Club auf die Wichtigkeit von korrekt geführten Präsenzlisten hin. Nur so können die Infektionsketten rechtzeitig unterbrochen und die Ausbreitung des Virus frühzeitig eingedämmt werden. Der Kantonsärztliche Dienst weist noch einmal alle Veranstalter und Restaurationsbetreiber auf die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und die Vorgaben für Schutzkonzepte hin.

Dazu gehören insbesondere die Präsenzlisten, wenn sowohl der Abstand wie auch andere Schutzmassnahmen, wie Masken, nicht eingehalten werden können. Die Betreiber respektive die Veranstalter müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen aufnehmen.

Wird eine Person positiv auf das neue Coronavirus getestet, ist dadurch sichergestellt, dass sämtliche engen Kontakte dieser Person durch das Contact-Tracing-Team nachverfolgt werden können.