Kinderbetreuungsgesetz

Worum geht es?

Die familienergänzende Betreuung eines Kindes ist für Eltern mit hohen Kosten verbunden. Mit der vorliegenden Vorlage sollen deshalb Familien entlastet und kantonsweit Betreuungsgutscheine eingeführt werden. Die Eltern erhalten eine finanzielle Vergünstigung, wenn sie ihr Kind in einer Kindertagesstätte, einem Hort, einem Mittagstisch oder einer Tagesfamilie betreuen lassen. Familien mit geringem Einkommen werden stärker unterstützt als Familien mit höherem Einkommen.

Die Gemeinden können für die Umsetzung aus unterschiedlichen Varianten wählen. Je nach Variantenwahl profitieren 85 bis 93 Prozent der Familien von den Betreuungsgutscheinen. Die Eltern beteiligen sich weiterhin angemessen an den Betreuungskosten. Der Kanton übernimmt neu 40 Prozent der Kosten und finanziert ebenfalls die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit Behinderung. Die jährlichen Gesamtkosten für Kanton und Gemeinden für die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen betragen 14,7 bis 19,5 Millionen Franken.

Video: Änderung Sozialgesetz

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