Kürzung STAF-Ausgleich 2026/2027

Worum geht es?

Mit der Unternehmersteuerreform “Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung 2020 (STAF)” wurden ab dem Jahr 2020 die Gewinnsteuersätze der Juristischen Personen (Firmen/Unternehmen) stufenweise von rund 21 Prozent auf neu 15,1 Prozent gesenkt. Als direkte Folge dieser Senkung wurden die jährlichen Mindererträge für die Solothurner Einwohnergemeinden auf 37,7 bis 42,4 Millonen Franken beziffert.

Den Gemeinden wurde vom Kanton eine Teilkompensation von 50 Prozent ihrer Steuerausfälle in Aussicht gestellt. Dieser Ausgleich wurde auf die Jahre 2020 bis 2027 befristet. Die Kosten für den Kanton belaufen sich auf insgesamt rund 196 Millionen Franken. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen noch etwas über 46 Millionen Franken zur Auszahlung an die Gemeinden an.

Eine Bilanz nach vier Jahren zeigt, dass die Steuerausfälle bei den Gemeinden viel geringer ausfallen als erwartet. Darum möchte der Kanton nun für die restlichen beiden Jahre die Ausgleichszahlungen reduzieren: um je zwei Millionen Franken.

Der Kantonsrat hat der Vorlage am 25. Juni 2025 mit 55 Ja-Stimmen zu 40 Nein-Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zugestimmt. Da die notwendige Zweidrittelsmehrheit im Rat nicht erreicht wurde, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum und benötigt einen Volksentscheid.

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