Teilrevision Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (Profilottiers)

Worum geht es?

Für viele Vereine stellen Lotto-Veranstaltungen eine wichtige Einnahmequelle dar. Damit dies auch in Zukunft so bleiben kann, soll das zur Verfügung stehende Kontingent für Kleinlotterien vollumfänglich den Solothurner Vereinen zugutekommen. Kommerzielle Anbieter sollen künftig keinen Anspruch mehr auf dieses Kontingent haben. Erreicht werden soll dies mit der Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes. Dadurch wird sichergestellt, dass auch in Zukunft alle Solothurner Vereine ihre kultur- und identitätsstiftende Arbeit für das Gemeinwohl leisten können. 

Im Jahr 2021 ist der Kanton Solothurn der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) beigetreten. Demnach steht dem Kanton ein Kontingent von rund 820'000 Franken für die Durchführung von Lotterien zur Verfügung. Der grösste Teil dieses Betrages wird derzeit durch professonelle Lottoveranstalter ausgeschöpft. Ihr Anteil beträgt durchschnittlich 95 Prozent aller Anträge. Den Solothurner Vereinen stehen nur 5 Prozent des Kontigents zur Verfügung. Dieses Missverhältnis soll zugunsten der Vereine korrigiert werden.

Der Kantonsrat hat der Vorlage am 11. März 2025 mit 91 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen (bei 0 Enthaltungen) zugestimmt.

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