Online-Katalog: Fragen & Antworten

Fragen & Antworten

Sie finden untenstehend Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Suche im Online-Katalog des Staatsarchivs Solothurn.

Wie funktioniert der Online-Katalog?
Hier finden Sie eine Anleitung.

Sind das tatsächlich alle im Staatsarchiv vorhandenen Bestände?
Nicht alle Bestände sind online aufgeführt. Wenn Sie nach einem bestimmten Thema oder Bestand suchen, können Sie sich per E-Mail erkundigen. Bei einem Besuch im Staatsarchiv werden Sie bei der Suche weiter unterstützt.
Der Katalog wird regelmässig erweitert.

Warum kann ich nichts bestellen?
Ein online-Bestellvorgang ist zurzeit nicht möglich. Sie können aber vorab per E-Mail einen Besuch ankündigen und die gesuchten Dokumente vorbestellen. Geben Sie wenn möglich bei der Bestellung die jeweilige Signatur und den zugehörigen Titel an. Diese Informationen finden Sie auf der online-Katalogseite der jeweiligen Bestandeseinheit.

Wie gehe ich vor, wenn ich Zugang zu einem gesuchpflichtigen oder teilweise gesuchspflichtigen Bestand wünsche?
Archivierte Unterlagen können besonders schützenswerte Personendaten enthalten, die gemäss kantonalem Informations- und Datenschutzgesetz (BGS 114.1) langen Schutzfristen unterliegen (30 Jahre nach Tod; falls nicht bekannt 110 Jahre nach Geburt; falls nicht bekannt 80 Jahre nach Dossierschluss). Die zuständige Behörde kann den Zugang während der Schutzfrist bewilligen, falls schützenswerte persönliche oder wichtige öffentliche Interessen vorliegen oder die Daten für die wissenschaftliche Forschung erforderlich sind. Bei Unterlagen, die jünger als 30 Jahre sind, entscheidet die Behörde, welche die Dokumente dem Archiv abgeliefert hat. Bei älteren Unterlagen ist das Staatsarchiv für das Zugangsgesuch zuständig. Gemäss § 10 der kantonalen Archivverordnung (BGS 122.511) muss ein schriftliches Gesuch per E-Mail oder per Post eingereicht werden, in dem die Interessen für den Zugang, der Benutzungszweck und der Benutzungszusammenhang sowie die Weiterverwendung der Daten einschliesslich der Veröffentlichungsabsichten darzulegen sind. Ausserdem ist dem Gesuch eine Ausweiskopie (Pass, Identitätskarte) beizulegen.

Das Staatsarchiv prüft das Gesuch und kann den Zugang gestatten, unter Auflagen und Bedingungen bewilligen oder begründet verweigern.