Ablieferung von Akten an das Staatsarchiv
Auftretende Probleme
- Ablieferung erfolgt anonym ohne Angabe der Dienststelle.
- Ablieferung erfolgt ohne Voranmeldung
- Ablieferung völlig ungeordneter Akten (Staatsarchiv als Entsorgungsort).
- Ablieferung von nicht archivwürdigen Akten (Buchhaltungsakten, Begleitschreiben, Amtsdruckschriften etc.).
- Ablieferung von teilweise noch aktuellen Akten wegen Platzmangel im Amtsarchiv (Missbrauch des Staatsarchivs als Zwischenarchiv).
- Ablieferung einzelner Dossiers aus Registraturen (Verlust des Sachzusammenhangs).
- Ablieferung ohne Ablieferungsverzeichnis.
- Ablieferung nicht in archivgerechten Behältnissen.
- Aktenmaterial nicht gereinigt.
- Aktenmaterial ungenügend oder gar nicht beschriftet (Problem der fehlenden Angabe der Dienststelle und der unbekannten Abkürzungen).
Folgen für das Staatsarchiv
- Teilweise immenser Arbeitsaufwand für die Reinigung, Sortierung, Bewertung, Strukturierung, Inventarisierung, (Neu-)Verpackung, Beschriftung und Einordnung der Akten und die Entsorgung des nicht archivwürdigen Materials.
- Platzprobleme im Anlieferungsbereich wegen mangelnder Koordination der Ablieferungen.
- Steigender Zeitaufwand für die Ausleihe von Dossiers an Dienststellen und für die Erstellung von Photokopien für Dienststellen.
Folgen für die Dienststellen
- Verfügbarkeit der archivierten Akten nicht gewährleistet, lange Suchzeiten, Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen nur beschränkt oder gar nicht möglich.
- Entstehung von Kosten durch grossen Suchaufwand und unnötige Aktentransporte.
Vorgaben für die Ablieferung von Akten an das Staatsarchiv
- Für die Organisation einer Aktenablieferung ist die für das Amtsarchiv verantwortliche Person zuständig.
- Der Termin für eine Aktenablieferung ist mit dem Staatsarchiv im Minimum 14 Tage zum Voraus zu vereinbaren.
- Der Transport des Aktenmaterials erfolgt bei grossen Quantitäten durch die Staatsgarage oder durch die Strafanstalt Schöngrün, bei kleinen Quantitäten durch den Postdienst der Staatskanzlei oder durch die Dienststelle selbst.
- Die Akten sind in gereinigtem Zustand in archivgerechten Behältnissen (Archivschachteln, Bändelmappen, Bände, Ordner) abzuliefern. Elektronische Datenträger (Disketten) werden nicht entgegengenommen.
- Die Archivschachteln, Bändelmappen, Bände oder Ordner sind mit Etiketten zu beschriften. Die Beschriftung muss enthalten:
- Bezeichnung der Dienststelle (keine Abkürzungen verwenden).
- Inhalt ( z.B. "Protokolle der Arbeitsgruppe XY", "Beschwerden", "Sachgeschäft(e) XY").
- Zeitraum von...bis (z.B. 1995-2005).
- Für die abzuliefernden Akten ist ein Ablieferungsverzeichnis zu erstellen. Die Auflistung der Akten erfolgt in der im Registraturplan vorgesehenen Ordnung.
- Ablieferungen, welche diesen Kriterien nicht entsprechen, werden vom Staatsarchiv zurückgewiesen.
- Das nach der Ablieferung vom Staatsarchiv erstellte Akzessionsprotokoll (= Zugangsprotokoll) ist von der Dienststelle mit Stempel und Unterschrift versehen unverzüglich dem Staatsarchiv zurückzuschicken.
- Beispiel eines Akzessionsprotokolls (pdf, 39 KB)