Gemäss Staatsvertrag vom 7. März 2017 mit dem Kanton Aargau wird die Aufsicht über
die Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge an die BVG- und Stiftungsaufsicht
des Kantons Aargau übertragen.
Details entnehmen Sie hier.
Gemäss Staatsvertrag vom 7. März 2017 mit dem Kanton Aargau wird die Aufsicht über
die Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge an die BVG- und Stiftungsaufsicht
des Kantons Aargau übertragen.
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