Hintergrund: Wasser wird heute schlechter zurückgehalten als früher, sowohl im bebauten Gebiet wie auch ausserhalb der Siedlungen. Während im Siedlungsgebiet die fortschreitende Versiegelung zu dieser Entwicklung führt, wird der rasche Wasserabfluss ausserhalb des Siedlungsgebiets durch begradigte Gewässer und Drainagen begünstigt.
Die langen Trockenperioden in den Sommermonaten der letzten Jahre stellen Herausforderungen an das zukünftige Wasserregime: Das Wasser soll vermehrt zurückgehalten werden, damit die Böden weniger rasch austrocknen, Gewässer länger Wasser führen, Wasserfassungen nachhaltiger gespiesen werden und in den Siedlungen ein angenehmeres Mikroklima herrscht. Gleichzeitig sollen intensive Regenereignisse die Kanalisationen weniger oft überlasten und nicht zu Überschwemmungen durch Oberflächenabfluss führen.
Massnahmen gegen Trockenheitsrisiko in sechs Regionen
Das Amt für Umwelt (AfU) hat bereits vor Jahren diese Herausforderungen erkannt: Im Einzugsgebiet der Oesch wurde zwischen Recherswil und Deitingen ein Pilotprojekt angestossen und 2023 abgeschlossen, eine sogenannte regionale Wasserwirtschaftsplanung. Nun sollen im Projekt WATER Planungen für sechs weitere Gebiete mit erhöhten Trockenheitsrisiken folgen. Zu deren Erarbeitung beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,38 Millionen Franken. Damit erfüllt der Regierungsrat gleichzeitig einen Teil des Auftrags (A 0209/2020) von Kantonsrat Michael Ochsenbein (CVP, Luterbach).
Pilotprojekt im Einzugsgebiet der Oesch
Das Vorgehen und die Kostenschätzung für das Projekt WATER basieren auf den Erfahrungen des bereits durchgeführten Pilotprojekts im Einzugsgebiet der Oesch. Im Rahmen dieses Projektes wurden die Massnahmen in einem partizipativen Vorgehen mit allen betroffenen Akteuren festgelegt. So waren neben den Einwohnergemeinden, den Trägerschaften der Siedlungswasserwirtschaft (Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung), auch die Landwirtschaft, die Umweltorganisationen (WWF und Solothurner Fischereiverband) sowie - neben dem federführenden Amt für Umwelt - weitere kantonale Ämter beteiligt. Dieses Vorgehen ist zwar aufwändig und kostspielig, führt aber zu allseits akzeptierten Massnahmen.
Das Resultat ist ein ganzheitlicher, behördenverbindlicher Massnahmenplan mit einem vielfältigen Massnahmenbündel. Der Massnahmenplan berücksichtigt Schutz- und Nutzungsinteressen gleichermassen und legt für jede Massnahme Verantwortlichkeiten, Fristen und die Finanzierung fest.
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