Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 61 bis 70 von 643.
  1. Grundlagen Merkblatt: Entwässerung landwirtschaftlicher Liegenschaften (pdf, 165 KB) Beispiel Entwässerungsplan (pdf, 49 KB) Planung und Bau von Güllegruben, Güllesilos und Schwemmkanälen (pdf, 129 KB
  2. Grundlagen Merkblatt: Entwässerung landwirtschaftlicher Liegenschaften (pdf, 165 KB) Beispiel Entwässerungsplan (pdf, 49 KB) Planung und Bau von Ställen und Anlagen der Hobbytierhaltung (pdf, 114 KB)
  3. Die Erstellung, die Änderung, die Umnutzung und der Abbruch von Bauten sind bewilligungspflichtig. Baugesuche Baugesuche sind immer bei der Einwohnergemeinde einzureichen. Diese leitet das Baugesuch o
  4. Grundlagen Merkblatt: Entwässerung landwirtschaftlicher Liegenschaften (pdf, 165 KB) Beispiel Entwässerungsplan (pdf, 49 KB) Erstellung von Siloanlagen und Lagerung von Silagen (pdf, 252 KB) Grundlage
  5. Grundlagen Merkblatt: Entwässerung landwirtschaftlicher Liegenschaften (pdf, 165 KB) Erdverlegte Gülledruckleitungen (pdf, 104 KB) verbindliche Beilage zum Baugesuch Beispiel Entwässerungsplan (pdf, 4
  6. Grundlagen Merkblatt: Entwässerung landwirtschaftlicher Liegenschaften (pdf, 165 KB) Beispiel Entwässerungsplan (pdf, 49 KB) Erstellung und Benutzung von Laufhöfen (pdf, 134 KB) verbindliche Beilagen
  7. Ab 2022 gilt eine Abdeckpflicht für alle offenen Güllebehälter. In abgedeckten Hofdüngerlagern ist der Luftaustausch über der Gülleoberfläche beschränkt. Dies reduziert die laufende Bildung und Freise
  8. Quelle: BAFU Für die Lagerung von Gülle und Mist müssen auf den Betrieben Lagereinrichtungen bestehen, die eine Lagerkapazität von mindestens fünf Monaten gewährleisten. Der Bund regelt mit der Vollzu
  9. Ein Landwirtschaftsbetrieb unterhält verschiedene Einrichtungen für die Lagerung von Hofdünger, Abwasser, Futtersilagen, Pflanzenschutzmitteln und anderen wassergefährdenden Flüssigkeiten. Die Landwir
  10. Die Einwohnergemeinden sind für die Bewilligung von Versickerungsanlagen, Einleitungen respektive Ableitungen von nicht verschmutztem Abwasser im Wohn-, Büro- und Landwirtschaftsbereich sowie bei Verk