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Strafverfahren vor den ersten Instanzen Zuständigkeit des Einzelrichters Der Amtsgerichtspräsident ist gemäss § 12 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation für den Kanton Solothurn ( GO ) als Einzel
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Zivilverfahren vor den ersten Instanzen Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO ), ausser beispielsweise in summarisc
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Das Verfahren vor der Kantonalen Schätzungskommission (SchK) richtet sich grundsätzlich nach dem Planungs- und Baugesetz ( PBG ), der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (
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Das Verfahren vor dem Kantonalen Steuergericht (KSG) richtet sich grundsätzlich nach Art. 140 ff. des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ( DBG ), Art. 160 ff. des Steuergesetzes ( StG ), dem
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Die fünf Richterämter sind als erste Instanzen sachlich, mit wenigen Ausnahmen, umfassend zuständig für alle Straf- und Zivilsachen, örtlich jeweils für die unten genannten Gemeinden. Richteramt Solot
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Gesetz über den tiefen Untergrund und Bodenschätze (GUB) RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 7. Dezember 2015 31. März 2016 Bau- und Justizdepartement Rechtsdienst Rötihof, Werkhofstrasse
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Gesetz über den Ausgleich raumplanungsbedingter Vor- und Nachteile (Planungsausgleichsgesetz, PAG) RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 16. Dezember 2014 2. April 2015 Bau- und Justizdepar
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Reihe "Quellen zur solothurnischen Geschichte" Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Solothurn Serie "Solothurner Urkundenbuch". Band 1 0762 - 1245, bearbeitet von Ambros Kocher, Solothurn 1952
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Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
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Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In