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Das Team des Bereichs Tiergesundheit kümmert sich im Wesentlichen um die Prävention und um die Bekämpfung von Tierseuchen. Dies mit dem Ziel, den guten Gesundheitszustand der in der Schweiz lebenden T
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Notschlachtung Das Tier hat eine (per)akute Erkrankung, die eine sofortige Tötung notwendig macht, d.h. innert Minuten oder wenigen Stunden. Beispiele: Beinbruch, massive Blähung, Zitzenabriss. Wenn d
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Schlachttiere dürfen grundsätzlich nur in vom Kanton bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Ausnahmen davon gelten bei: Hof- und Weidetötungen Not- und Krankschlachtungen Gewisse Tierarten
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Schlachttiere dürfen grundsätzlich nur in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden . Seit dem 1. Juli 2020 ist es jedoch mit einer Bewilligung des Veterinärdienstes möglich, Tiere auch zuhaus
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Eigengebrauch / zur privaten häuslichen Verwendung Für die Schlachtung zur privaten häuslichen Verwendung (früher: Eigenverbrauch) gelten andere Bestimmungen. Schlachtung zur privaten häuslichen Verwe
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Amtschreiberei Grenchen-Bettlach Grenchen, Bettlach Amtschreiberei Lea Wormser Amtschreiberin Notarin Tel. 032 654 55 60 lea.wormser@fd.so.ch Denise Pavlik Notarin Tel. 032 654 55 98 denise.pavlik@fd.
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Herstellung von Heimtierfutter Die Produktion von Tierfuttermitteln, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, muss im Voraus dem Veterinärdienst gemeldet werden und ist bewilligungspflichtig. E
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Tote Tiere und tierische Nebenprodukte, die nicht als Lebensmittel verwendet werden, dürfen die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden. Ihre Entsorgung ist daher gesetzlich geregelt. E
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Allgemeines zur künstlichen Besamung und Embryotransfer Die geltenden Regeln für die künstliche Besamung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) sind in der T
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Der Kanton führt die Tierseuchenkasse und entscheidet über Entschädigungen von Tierverlusten und Kostenübernahmen für die Tierseuchenpolizei. Die Beiträge der Tierseuchenkasse bestehen aus dem Kantons