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Die von der Gesetzgebung vorgeschriebenen rechtsetzenden Reglemente sind nur gültig, wenn sie vom Regierungsrat resp. Departement genehmigt worden sind. Genehmigungspflichtige Reglemente Hier eine Übe
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Bestätigungsbericht im Übergangsjahr (HRM1 - HRM2) (docx, 33 KB) Erläuterungsbericht "light" (docx, 34 KB) 26.10.2.2.3 - Bilanzübernahme (Übergang HRM1/HRM2) (xlsx, 274 KB) 26.10.2.2.4 - Bewertung Fin
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Einleitung 00 - Inhaltsverzeichnis - Stand 11.2022 (pdf, 208 KB) 00 - Impressum - Stand 08.2017 (pdf, 70 KB) 01 - Vorwort - Stand 08.2017 (pdf, 63 KB) Fachkapitel 02 - Rechtliche Grundlagen - Stand 08
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Persönliches geboren 1961 verheiratet mit Claudia Eng-Luterbacher, 2 erwachsene Kinder wohnhaft in Günsberg Ausbildung und berufliche Tätigkeiten Schulen in Günsberg und Solothurn, Matura an der Kanto
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Das AGEM nimmt für den Regierungsrat und den Kantonsrat die Staatsaufsicht über die Gemeinden wahr. Es genehmigt Reglemente, bearbeitet Beschwerden und beaufsichtigt die kommunale Verwaltungsführung u
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Welches Zivilstandsamt ist für die Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung zuständig? Verlobte, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schwei
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Der Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrages kann auf Antrag im Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung des Hinterlegungsortes ist nicht erforderlich für die Gültigkeit eines Vorsorg
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Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erkläre
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Die Scheidung hat keine Auswirkungen auf den Familiennamen, welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben. Auch das Kantons- und Gemeindebürgerrecht wird von der Scheidung nicht berührt. Namens
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Entstehung des Kindsverhältnisses Das Kindsverhältnis zu Vater und Mutter ist die Grundlage für alle im Gesetz im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern vorgesehenen Wirkungen. Von Gesetzes wegen ents