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Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
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Einladung IKS-Einführungsinstruktion 1 2021 (pdf, 359KB) Detailprogramm Einführungsinstruktion 25.02.2021 und 02.03.2021 (pdf, 47KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Amt für Gemeinden Kontakt
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Folgebewertung Sachanlagen Finanzvermögen per 01.01.2021 Ausführungsbestimmungen zur ersten Folgebewertung von Sachanlagen Finanzvermögen (pdf, 229KB) Bewertungstool zum Downloaden mit aktualisiertem
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Rechtsgrundlagen Grundsätzliches Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen Veranstaltungen, Schutzkonzept und Erhebung von Kontaktdaten Notverordnung 2 Gemeindewesen (CorGeV 2) Was gilt derze
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HRM2 - flächendeckende Einführung wird um 1 Jahr auf 01.01.2022 verschoben Das Amt für Gemeinden wird im Verlauf des Winters 2020/21 die relevanten Daten für den neuen Einführungstermin ab 01.01.2022
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Corona-Pandemie Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie (COVID-19) bleiben die Schalter der Zivilstandsämter bis auf weiteres geschlossen. Die Zivilstandsämter sind per E-Mail und per Telefon
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Aktuell Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie (COVID-19) bleiben die Schalter der Zivilstandsämter bis auf weiteres geschlossen. Die Zivilstandsämter sind per E-Mail und per Telefon erreichb
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Diese Stichwortliste verweist auf Formulare, Dokumente und Themen, welche mehrheitlich im verwaltungsinternen Alltag benötigt werden. Da aber auch Gemeinden und andere Institutionen diese Dokumente un
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Um eine einheitliche und damit rechtsgleiche Anwendung in Zeitwirtschaftsfragen zu gewährleisten, hat das Personalamt die Weisung über die Zeitwirtschaft erarbeitet. Diese ist seit dem 1. Januar 2017
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Ausgangslage Um die Rechtsgleichheit innerhalb des Kantons als Arbeit- bzw. Auftraggeber in Bezug auf die Frage "Auftrag oder Anstellungsvertrag" und auch in Bezug auf die Honorarhöhe zu gewährleisten