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Bewilligungspflicht ab 2014 Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten vom 17. Dezember 2010 (RiskG; SR 935.91 ) regelt das Bergführer- und Skilehrerwesen sowie
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Reisende unterstehen der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23. März 2001 (RG; SR 943.1) und der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden vom 04. September
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Stress ist eine der grössten Belastungen in der heutigen Arbeitswelt. Zu den psychosozialen Risiken zählen neben Stress auch Mobbing, sexuelle Belästigung, Suchtmittelmissbrauch, Burnout und Gewalt. F
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Als Jugendliche gelten Arbeitnehmende beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Die Jugendarbeitsschutzverordung regelt den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der physischen und p
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Schwangere Frauen und stillende Mütter sind bei der Arbeit bestimmten Risiken besonders ausgesetzt. Alle beschwerlichen oder gefährlichen Arbeiten ( Art. 62 ArGV 1 ) beeinflussen die Gesundheit der Sc
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Das Beurteilen eines Bauvorhabens durch das Arbeitsinspektorat ist im Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit ein wirksames Mittel. Je früher ein Bau-, Umbauvorhaben ode
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Gemäss Arbeitsgesetz ArG Art. 20a Abs. 1 ist der Bundesfeiertag (1. August) ein dem Sonntag gleichgestellter bezahlter Feiertag (eidgenössischer Feiertag). Die Kantone können höchstens acht weitere Fe
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Nacht- und Sonntagsarbeit Das Arbeitsgesetz beschränkt die zulässige Arbeitszeit und legt Ruhezeiten fest, die zwischen den Arbeitstagen eingehalten werden müssen. Es schützt damit die Arbeitnehmerinn
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Kantonale Aufsicht über das Messwesen Das Eichamt überprüft die Messbeständigkeit von Messmitteln, kontrolliert Füllmengen von Fertigpackungen und ist zuständig für die Marktüberwachung und die Nachsc
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Sichere und gesunde Arbeitsplätze verhindern Unfälle sowie Krankheiten und fördern die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden. Das Arbeitsinspektorat berät, unterstützt und kontrolliert die Betriebe b