Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 61 bis 70 von 1001.
  1. Zulassungsbeschränkung Die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in öffentlichen und privaten Spitälern kann pro Fachgebiet und Region durch den Kanton begrenzt werden (Art. 55a KVG). Den aktu
  2. Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte dienen, benötigen im Kanton Solothurn eine Betriebsbewilligung (BB). Sollen die Leistungen der in der Einrichtung beschäftigte
  3. Zahnärztinnen und Zahnärzte benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Kanton Solothurn eine Berufsausübungsbewilligung (BAB). Ab dem 75. Altersjahr müssen sie alle zwei Jahre eine Verlängerung beantra
  4. Berufsausübungsbewilligung (BAB) Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) benötigt, wer in eigener fachlicher Verantwortung tätig wird (§ 8 Abs. 1 GesG): Personen, die selbständig in eigener Praxis oder
  5. Einladung zur Instruktionsschulung zur Einführung der einheitlichen Rechnungslegung Sozialregionen (pdf, 379 KB) Gesamtfoliensatz Instruktionsschulung Sozialregionen (77 Seiten) (pdf, 2.45 MB) Kursunt
  6. Der Kanton Solothurn sorgt gemeinsam mit den Einwohnergemeinden für eine umfassende medizinische Versorgung und pflegerische Betreuung seiner Wohnbevölkerung. Er erarbeitet Grundlagen und fördert Proj
  7. Merkblätter Unsere Merkblätter finden Sie auf unserer Seite Merkblätter . Handbuch Einwohnerkontrolle Das Handbuch ist als Hilfsmittel für Einwohnerregisterführer gedacht und ist nicht eine Richtlinie
  8. Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können grundsätzlich die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, s
  9. Die Meningokokken-Erkrankung wird durch das Bakterium Nesseria Meningitidis verursacht. 10 bis 15 Prozent der europäischen Bevölkerung tragen das Bakterium im Nasen-Rachenraum, ohne daran zu erkranken
  10. Kurse für Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden Gemäss § 138 Gemeindegesetz beschliesst der Gemeinderat jährlich den Finanzplan. Die Vornahme einer solchen Finanzplanung ist für Bürge