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  1. Masern sind eine hochansteckende virale Infektionskrankheit, die schwerste Komplikationen auslösen kann. Auch Erwachsene können sich anstecken. Masern sind besonders gefährlich für Schwangere, Säuglin
  2. Jede Abhängigkeit, die mit einer abhängigkeitserzeugenden Substanz behandelt wird, muss gemäss Betäubungsmittelgesetz Art. 3e des BetmG bewilligt werden. Behandlungen mit Cannabis oder Heroin benötige
  3. Mpox (ehemals Affenpocken) sind eine Viruserkrankung, welche vermutlich von Nagetieren auf den Menschen übertragen wurde. Das Virus wird durch engen Haut- und Schleimhautkontakt, Atemwegssekrete, dem
  4. Unter weiblicher Genitalverstümmelung versteht man sämtliche nicht medizinisch begründbaren Eingriffe an den äusseren weiblichen Geschlechtsorganen, bei denen diese teilweise oder vollständig entfernt
  5. Es gibt Menschen, die in ihrer aktuellen Lebenssituation nicht auf den Konsum illegaler Substanzen verzichten können oder wollen. Die Massnahmen der Schadensminderung ermöglichen ihnen trotz aktuellem
  6. Apotheken und Drogerien sowie Praxisapotheken von Ärztinnen und Ärzten, Naturheilpraktiker/-innen und Zahnärztinnen und Zahnärzten werden vom Gesundheitsamt bewilligt und beaufsichtigt . Verschreibung
  7. Machen Sie sich Sorgen? Haben Sie Fragen? Möchten Sie reden? Sie sind nicht alleine. Es gibt viele Beratungs- und Unterstützungsangebote zu verschiedenen Themen. Weitere Angebote finden Sie auch unter
  8. Damit wir Meldungen auf Verdacht von Schwarzarbeit effizient prüfen können, benötigen wir möglichst vollständige Angaben: Name und Adresse des Arbeitnehmers Name und Adresse des Arbeitgebers Auslöser
  9. Die nachfolgenden Informationen richten sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an die für die Fakturierung von medizinischen Leistungen verantwortlichen Personen in den Spitälern und Kliniken. Kostengutspr
  10. Häufig gestellte Fragen Wo kann ich mich arbeitslos melden? Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit auf dem zuständigen RAV an. Dort erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen un