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  1. Verfügt die Person, welche in die Schweiz einreisen möchte, nicht über genügend eigene finanzielle Mittel oder bestehen Zweifel darüber, können die schweizerischen Auslandvertretungen die Erteilung ei
  2. Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Schweizerinnen und Schweizern haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen. Andere ausländische Famil
  3. Familienangehörige von Personen mit Niederlassungsbewilligung (C) Ausländische Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner und ledige Kinder unter 18 Jahren von Personen mit Niederlassungsbewilli
  4. Wenn Sie in der Schweiz leben, Ihre Familie jedoch im Ausland, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Ihre Kinder oder Ehegatten in die Schweiz kommen lassen. Ein Nachzug von Verwandten in aufsteig
  5. Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die ALV Die Arbeitslosenversicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung vo
  6. Sie benötigen einen neuen Schweizer Pass? Starten Sie den Bestellprozess . Foto Das Mitbringen eines eigenen Fotos ist gestattet. Hierfür nehmen Sie bitte vorgängig Kontakt mit uns auf, damit wir Sie
  7. Aufenthalt zum Studium aus EU/EFTA-Staaten Sie können sich für ein Studium in der Schweiz aufhalten, wenn Sie über genügend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung mit Geltung für die Schweiz
  8. Aufenthalt als Rentnerin oder Rentner aus EU/EFTA-Staaten Sie können sich als Rentnerin oder Rentner in der Schweiz aufhalten, wenn Sie über genügend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung mi
  9. Folgende Personen brauchen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit eine Bewilligung: Drittstaatsangehörige, welche zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen Asylsuchende, die nach der Sperrfrist a
  10. bis 90 Tage Angehörige der EU/EFTA-Mitgliedstaaten und Arbeitnehmende, die von Unternehmen oder Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA in die Schweiz entsandt werden, benötigen für