Vor dem Hintergrund der ausserordentlichen Lage betreffend dem Corona-Virus stellt sich bei den Kantonen als Vollzugsbehörden für die Abfallentsorgung die Frage, in welcher Form und in welchem Umfang die Entsorgungsdienstleistungen der öffentlichen Hand, insbesondere der kommunalen Kehrichtabfuhr und der Betrieb der Entsorgungshöfe, angeboten werden sollen.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und der SUVA entsprechende Empfehlungen herausgegeben.
Das BAFU erachtet die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage als unbedingt notwendig, weil auch die Entsorgung von Abfällen zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt. Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten wie auch der Betrieb von kommunalen Sammelstellen sollen deshalb weiterhin gewährleistet werden. Dabei haben sowohl die Entsorgungsbetriebe wie auch die Bevölkerung die allgemeinen Hygienemassnahmen sowie spezielle Vorsichtmassnahmen im Zusammenhang mit dem Abfall zu beachten. Diese Massahmen sind in nachfolgendem Merkblatt des Bundes beschrieben.