Öffentliche Planauflage

Öffentliche Planauflage kantonale Erschliessungsplanung "Ausbau Fernwärmenetz Attisholz Nord"

Gestützt auf §§ 15 ff., §§ 39 Abs. 4 ff., und §§ 68 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG; BGS 711.1), §§ 53 ff. des kantonalen Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall vom 4. März 2009 (GWBA; BGS 712.15), Art. 32 und Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201), § 20 Abs. 3 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 14. November 1980 (BGS 435.141) sowie § 4 Abs. 1 der Verordnung über Waldfeststellung und Waldabstand vom 15. Juni 1993 (BGS 931.72) wird nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Kant. Erschliessungsplanung «Ausbau Fernwärmenetz Attisholz Nord (Ab Kenova-Leitung bis Areal Attisholz West)» mit Rodung

  • Kant. Erschliessungsplan, Übersichtsplan 1:500
  • Kant. Erschliessungsplan, Werkleitungen, Pläne 19096 / 1 – 5, 1:200
  • Kant. Erschliessungsplan, Längenprofil, Pläne 19096 / 6 und 7, 1:200
  • Kant. Erschliessungsplan, Querprofile / Normalprofile 1:50
  • Kant. Erschliessungsplan, Landbeanspruchungsplan 1:500
  • Rodungsgesuch.

Orientierend können zudem folgende Unterlagen eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

  • Raumplanungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)
  • Umleitungskonzept 1:2'500
  • Gesuch um eine Ausnahmebewilligung im Zusammenhang mit Hecken für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.

Dem kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung nach § 39 Abs. 4 Planungs- und Baugesetz zu. Für das Rodungsgesuch wird auf die separate Publikation des Volkswirtschaftsdepartement im Amtsblatt verwiesen.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Die Unterlagen können von Freitag, 9. Oktober 2026 bis Montag, 9. November 2026 auf den Gemeindeverwaltungen von Riedholz und Zuchwil sowie im Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Je nach Betreff ist die Einsprache an folgende Behörden zu richten:

  • Kant. Erschliessungsplan, «Ausbau Fernwärmenetz Attisholz Nord (Ab Kenova-Leitung bis Areal Attisholz West)»: Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn
  • Rodungsgesuch: Volkswirtschaftsdepartement, Rathaus, 4509 Solothurn.

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Amt für Raumplanung

Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00