Gut zu wissen B
B
Berufliche Grundbildung
Eine drei- oder vierjährige Berufliche Grundbildung wird mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen und eine zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischen Berufsattest (EBA).
Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung kann mit der eidgenössischer Berufsmaturität ergänzt werden. Die Berufsmaturität schafft die Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Zweitlehre, besondere Vorkenntnisse) können Lernende von Teilen der Beruflichen Grundbildung befreit werden. Beispiele:
- Befreiung vom allgemeinbildenden Unterricht
- Befreiung vom überbetrieblichen Kurs
- Befreiung von Teilen des berufskundlichen Unterrichts
- Befreiung von Teilen der Abschlussprüfung
Für eine Befreiung muss ein Gesuch bei der Berufsinpsektorin oder dem Berufsinspektor des jeweiligen Lehrberufes gestellt werden.
Berufs- und Nichtberufsunfall, Unfallversicherung
Lernende sind wie alle anderen Arbeitnehmenden des Kantons gegen die Folgen eines Unfalls versichert (BU und NBU). Es gelten die Bestimmungen des UVG.
Bei einem Unfall ist der/die Berufsbildner/in unverzüglich zu informieren, damit die Unfallmeldung veranlasst werden kann.
Bei einem Nichtberufsunfall - auch während der Ferien - muss die Meldung spätestens am folgenden Werktag erfolgen, damit die Unfallmeldung veranlasst werden kann.
Ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag erhalten die Lernenden anstelle des Lohns ein Taggeld im Umfang der Versicherungsleistung (80%).
Die Lohnfortzahlung richtet sich nach den Regelungen des GAV für befristet angestellte Mitarbeitende.
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BIZ)
Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Das Spektrum reicht vom Einstieg in die Berufswelt über weiterführende Ausbildungen bis hin zu beruflichen Neuorientierungen.
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons Solothurn
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Berufsmaturität (BM)
Die eidgenössische Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Die erweiterte Allgemeinbildung wird mit der Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen.
Wer eine berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ beginnt, kann parallel dazu den Berufsmaturitätsunterricht besuchen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Lehrbetrieb mit dem Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts einverstanden ist.
Wer eine berufliche Grundbildung mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis abgeschlossen hat, kann sich zur Berufsmaturitätsprüfung anmelden. Zur Vorbereitung auf die Prüfung kann der Berufsmaturitätsunterricht in einem Vollzeitlehrgang oder berufsbegleitend in einem Teilzeitlehrgang besucht werden. Zudem gibt es die Möglichkeit die Vorbereitung schulunabhängig, d.h. im Selbststudium zu machen.
Berufsmatura
Die Inhaber/innen eines eidg. Berufsmaturitätszeugnisses sind zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Beruf verwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule berechtigt. Ihnen steht ebenso die Ergänzungsprüfung „Berufsmaturität oder Fachmaturität – universitäre Hochschulen“ offen. Der Vorbereitungsunterricht für die Ergänzungsprüfung (Passarelle) ist obligatorisch, d.h. Bedingung für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung. Das Zeugnis über die Ergänzungsprüfung berechtigt sie zum Zugang an eine Universität in der Schweiz oder an eine Eidg. Technische Hochschule.
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Bildungsbericht
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzten und diesen periodisch, d.h. mindestens einmal pro Semester, überprüfen müssen. Der Bildungsbericht ist das Instrument, in dem die Berufsbildner/innen, diese Überprüfung dokumentieren. Die Überprüfung des Bildungsstandes, die in Form eines strukturierten Gespräches stattfindet, ist die Grundlage für die Zielvereinbarung für die nächste Ausbildungsperiode.
Der Bildungsbericht hilft, das Gespräch zu strukturieren und die Gesprächsinhalte zu definieren. Dadurch kann der Vorbereitungsaufwand reduziert werden. In der kaufmännischen Ausbildung wird der Bildungsbericht durch die ALS (Arbeits- und Lernsituation) verkörpert.
Vorlage Bildungsbericht
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Bildungsplan
Der Bildungsplan des Berufs ist Teil der Bildungsverordnung. Er ist das berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung.
Die Berufsbildner/innen finden den aktuellen Bildungsplan auf der Homepage der entsprechenden Berufsbranche - für unsere Kaufleute auf www.ov-ap.ch.
Der Lehrbetrieb ist der Lernort, an dem die Lernenden die praktische Handlungskompetenz ihres künftigen Berufs erwerben. Die Berufsbildner/innen erarbeiten den betrieblichen Bildungsplan um sicherzustellen, dass alle Lernziele erreicht werden können.
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Bildungsverordnung
Die Bildungsverordnungen definieren die Kernelemente des Lehrberufs, insbesondere:
- Gegenstand und Dauer der Grundbildung
- Ziele und Anforderungen der Bildung in beruflicher Praxis und der schulischen Bildung
- Umfang der Bildungsinhalte und Anteile der Lernorte
- Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel
Der Bildungsplan ist Bestandteil der Bildungsverordnung.
Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt (meist ein Berufsverband). Die Inhalte werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) überprüft. Anschliessend setzt das SBFI die Bildungsverordnung in Kraft.
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