Gut zu wissen Q
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Qualifikationsverfahren (QV)
Die Abschlussprüfung (früher: Lehrabschlussprüfung, LAP) ist Teil des Qualifikationsverfahrens. Sie findet gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt. Im QV wird festgestellt, ob die lernende Person über die Kompetenzen verfügt, die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan definiert sind.
Die Berufsbildnerin, bzw. der Berufsbildner meldet die lernende Person zur Prüfung an und muss – sofern erforderlich – Arbeitsraum, Werkzeuge sowie das notwendige Material zu Herstellung der Prüfungsarbeit unentgeltlich zur Verfügung stellen. Dort, wo die Bildungsverordnung eine Teilprüfung vorsieht, können in sich abgeschlossene Ausbildungsgebiete bereits vor Ende der beruflichen Grundbildung geprüft werden. (Z.B. Im KV werden IKA und Englisch Ende des zweiten Lehrjahres abgeschlossen.) Die dabei erzielten Noten zählen zur Abschlussprüfung. Ungenügende Teilprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.
Verfügen Erwachsene, die keine berufliche Grundbildung absolviert haben oder die berufliche Grundbildung abgebrochen haben, auf Grund ihrer Tätigkeiten und ihres persönlichen Hintergrunds über berufliche Kompetenzen, können diese über ein spezielles Qualifikationsverfahren (Validierung von Bildungsleistungen) zu einem eidg. Fähigkeitszeugnis oder einem eidg. Berufsattest führen.
Für die Zeitgutschrift bei der Abolvisierung von Prüfungen stellt das Personalamt ein Merkblatt zur Verfügung.