Massnahmen des Bundes gegen gefährliche Hunde – Mehrheitliches Ja
18.01.2006 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössiches Volkswirtschaftsdepartement den Entwurf für eine Änderung der Tierschutzverordnung (Massnahmen betreffend aggressive Hunde) und damit die meisten vom Bund geplanten Massnahmen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern. Als unverhältnismässig beurteilt er hingegen die in einer zweiten Phase geplante Einführung einer obligatorischen Prüfung für alle Hundehalter.
Nach dem tragischen Todesfall von Anfang Dezember 2005 im Kanton Zürich hatte der Bund in Aussicht gestellt, Vorschläge für eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen über Massnahmen gegen Hunde mit hoher Aggressionsbereitschaft zu unterbreiten. Diese Empfehlungen liegen nun vor und wurden den Kantonen in einer kurzen Anhörung unterbreitet.
Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme das Massnahmenpaket. Er erachtet es als unumgänglich, dass die Rechtslage beim Schutz vor gefährlichen Hunden vereinheitlicht wird und nicht in jedem Kanton unterschiedliche Bestimmungen gelten. Die Schaffung gesetzlicher Grundlagen auf nationaler Ebene wird deshalb begrüsst, auch wenn die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich bisher den Kantonen vorbehalten war. Dafür ist jedoch eine genügende Rechtsgrundlage zu schaffen. Eine Regelung auf dem Verordnungsweg genügt nach Auffassung des Regierungsrates dafür nicht.
Der vorgeschlagene Massnahmenkatalog sieht eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunde vor, welche aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit ein erhöhtes Aggressionspotenzial aufweisen. Diese Hunde müssen einen anerkannten Abstammungsausweis haben. Kreuzungen mit diesen Hunden sind verboten. Zudem ist die Hundehaltung bewilligungspflichtig. Das Veterinäramt rechnet mit rund 400 Hunden, welche der Bewilligungspflicht im Kanton unterliegen werden. Pitbulls gehören keiner anerkannten Rasse an, weshalb sie sich nicht über die Zucht kontrollieren lassen. Sie sollen verboten werden. Der Regierungsrat unterstützt dieses Verbot und ist auch dafür, dass das vorübergehende Verbringen solcher Hunde in der Schweiz nicht zulässig sein sollte, wie dies der Bund als Ausnahme noch vorschlägt.
Tierärzte, Ärzte, die Polizei und die Zollbehörden sollen verpflichtet werden, Beissunfälle oder aggressive Hunde der zuständigen kantonalen Behörde zu melden, damit die Hunde und deren Halter kontrolliert werden können. Diese Kontrollen werden ebenso wie die Umsetzung der übrigen Massnahmen einen Mehraufwand im Vollzug zur Folge haben. Dieser kann heute aber noch nicht beziffert werden, da dafür erst die Strukturen bestimmt werden müssen und wenn immer möglich auch das Verursacherprinzip zur Anwendung gelangen soll.
Der Bund schlägt im Weiteren konkrete Massnahmen vor, welche im Einzelfall bei problematischen Hunden angeordnet werden können. Diese umfassen die Prüfung des Hundes auf Verhaltensstörungen, Leinenzwang, Maulkorbpflicht bis hin zum Einschläfern des Tieres. Solche Massnahmen können bereits nach dem geltenden kantonalen Hundegesetz ergriffen werden, weshalb sie für den Kanton Solothurn keine Neuerung darstellen.
Sollten die vorgeschlagenen Massnahmen auf Stufe Bund umgesetzt werden, müssen in der geplanten Teilrevision des kantonalen Hundegesetzes noch die nötigen Vollzugsstrukturen geschaffen werden.