Neue AHV-Nummer - Ja zu den Ausführungsbestimmungen

Solothurn, 27. August 2007 – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Sozialversicherungen den geplanten Änderungen der AHV-Verordnung und der Verordnung über das Zivilstandswesen zu. Er unterstützt die Massnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes und zur Schaffung effizienterer Abläufe. Er empfiehlt einen einheitlichen Zeitpunkt der Inkraftsetzung.

Der Regierungsrat begrüsst sämtliche mit dem Erlass der Ausführungsbestimmungen zur neuen AHV-Versichertennummer verfolgten Ziele. Die neue Nummer ist als nichtsprechender, für jedes Individuum gleich bleibender Personenidentifikator ausgestaltet. Die Anforderungen des Datenschutzes werden erfüllt und wesentliche administrative Vereinfachungen ermöglicht.

In seiner Stellungnahme regt der Regierungsrat an, auch den nicht von einer AHV-Ausgleichskasse geführten Familienausgleichskassen die gebührenfreie Nutzung der neuen AHV-Versichertennummer einzuräumen.

Er setzt sich im Weiteren für eine möglichst einfache Durchführung bei der Datenerhebung ein.

Zudem würde er einen einheitlichen Zeitpunkt der Inkraftsetzung der eidgenössischen Ausführungsbestimmungen am 1. Juli 2008 bevorzugen, um die vorgängige Durchführung und Auswertung der erforderlichen Tests der Meldeverfahren zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle und den Durchführungsorganen sicherzustellen.