Umwelt-Baustelleninspektorat - Baumeisterverband und Behörden kooperieren
Solothurn, 29. November 2007 – Der Kanton Solothurn hat mit dem Baumeisterverband Solothurn BVS eine Vereinbarung unterzeichnet, welche den Vollzug von Umweltschutz-Kontrollaufgaben auf Baustellen für die Gemeinden erleichtern soll. Durch das Umwelt-Baustelleninspektorat können zukünftig Überwachungsaufgaben der Gemeindebehörden aus dem Bereich Umwelt- und Gewässerschutz an eine nichtbehördliche Kontrollinstanz des BVS ausgelagert werden. Das Umwelt-Baustelleninspektorat steht allen interessierten Gemeinden ab dem 1. Januar 2008 zur Verfügung.
Da Bautätigkeiten immer auch ein beachtliches Potential an Umweltbelastungen mit sich bringen, verlangen die Umweltbehörden Massnahmen zur Verminderung der entsprechenden Risiken. Diese Auflagen werden in den Baubewilligungen festgehalten. Die Gemeinden als Baubewilligungsbehörden beklagen sich schon lange über mangelnde Kompetenzen, wenn es um die Kontrolle dieser Umweltauflagen bei ihren Baustellen geht.
Die Kontrollaufgaben seien dermassen vielschichtig, komplex und zeitraubend, dass sie leider allzuoft gar nicht wahrgenommen werden können. Ohne Kontrollen ist aber die tatsächliche Umsetzung auf der Baustelle in Frage gestellt.
Hier soll nun das Umwelt-Baustelleninspektorat, welches in Zusammenarbeit zwischen dem kantonalen Amt für Umwelt und dem Baumeisterverband Solothurn zustande gekommen ist, Abhilfe leisten.
Das Inspektorat wird durch den Baumeisterverband an dessen Geschäftsitz in Solothurn geführt. Es bietet den Gemeindebehörden seine Dienstleistungen direkt an. Der Kanton, bzw. das Amt für Umwelt stellt sein Fachwissen zur Verfügung, indem es die BVS-Inspektoren in den verschiedenen Umweltauflagen regelmässig schult und gleichzeitig für die Qualitätsüberwachung der durch das Inspektorat angebotenen Dienstleistungen besorgt ist.
Diese Zusammenarbeit ist nun mit der Unterzeichnung einer enstprechenden Vollzugsvereinbarung besiegelt worden.
Das Umwelt-Baustelleninspektorat steht allen interessierten Gemeinden ab dem 1. Januar 2008 zur Verfügung. Die Kontrolldienstleistungen sind modular aufgebaut und decken die Fachgebiete Abfallwirtschaft, Anlagensicherheit, Betriebliche Luftreinhaltung, Bodenschutz und Entwässerung ab. Die Gemeinden können direkt mit dem Inspektorat eine Jahresvereinbarung abschliessen, welche den Kontrollumfang und den –ablauf im Detail regelt.
Der modulare Aufbau ermöglicht eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der Gemeinden. Die Kosten werden aufgrund der bestellten Anzahl Fachmodule und der Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde berechnet. Sie sind damit pauschal und für die Gemeinden budgetierbar. In Spezialfällen sind aber auch Einzelaufträge möglich.
Mit dieser neuen Vollzugsvereinbarung versucht der Kanton Solothurn die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft einerseits, aber auch die nötige Hilfeleistung für die Gemeindebehörden bei ihren Vollzugsaufgaben andererseits in sinnvoller Art und Weise umzusetzen.
Der Branche wird durch die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle Gelegenheit gegeben, schwarze Schafe schnell zu erkennen und gleich lange Spiesse für alle zu schaffen, was dem Image sicher nur förderlich sein wird.
Den Gemeinden wird mit dieser Lösung die Möglichkeit gegeben, ihren Aufsichtspflichten im Bereich Umweltschutz auf Baustellen trotz mangelnder Personalressourcen doch noch nachkommen zu können.