Behindertengesetz - Ja mit Vorbehalten
06.09.2000 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) grundsätzlich den vom Bundesrat vorgeschlagenen Entwurf zum Behindertengesetz. Bezüglich der Einführung subjektiver Rechtsansprüche meldet er jedoch Vorbehalte an.
Der Regierungsrat begrüsst im Wesentlichen die Ansätze des neuen Gesetzes. Vorbehalte sieht er insbesondere bezüglich der Einführung subjektiver Rechtsansprüche. Er erachtet es als sinnvoller, das Verbandsbeschwerderecht der Behindertenorganisationen umfassender auszugestalten, statt einen Sonderstatus in Verwaltungsrechtssachen zu schaffen, dessen effektive Durchsetzung fraglich ist. Des weiteren schlägt er vor, im Bereich des öffentlichen Verkehrs die gleichen Grundsätze wie im Bereich der öffentlichen Bauten anzuwenden. D.h. keine starren Umsetzungsfristen, welche in Praxis meist nicht eingehalten werden können, sondern Anpassungen im Falle von Neuanschaffungen oder Sanierungen.
Die Stossrichtung des neuen Gesetzes gründet auf dem Ansatz, dass die Rahmenbedingungen, welche die Behinderten im gesellschaftlichen Leben belasten, zu verbessern sind. Er stellt ein erstes Element einer umfassenden Politik zur Beseitigung von Benachteiligungen Behinderter dar. Der Entwurf schlägt Lösungen für besonders aktuelle Fragen vor, namentlich betreffend den Zugang zu Bauten mit Publikumsverkehr. Im Grundrechtsbereich definiert er einige wichtige Grundsätze, die mit der tatsächlichen Gleichstellung behinderter Personen mit Nichtbehinderten verbunden sind. Er umschreibt den Rahmen, indem sich eine zukünftige Politik zugunsten der Behinderten und ein entsprechendes Bewusstsein entwickeln können.