100 Tage Öffentlichkeitsprinzip – Sturm auf Ämter blieb aus
09.04.2003 - Solothurn – Das am 1. Januar 2003 in Kraft gesetzte Informations- und Datenschutzgesetz hat keinen Sturm auf die kantonalen und kommunalen Verwaltungsstellen ausgelöst. Diese Zwischenbilanz ziehen Staatsschreiber Konrad Schwaller als Chef der Staatskanzlei und der Informations- und Datenschutzbeauftragte, Daniel Schmid nach den ersten 100 Tagen. Weder beim Kanton noch bei den Gemeinden gab es bisher Beschwerden wegen Nichtgewährung der Einsicht. Offenbar werden Gesuche in der Praxis jeweils unbürokratisch erledigt.
Diese Zwischenbilanz ist nicht überraschend. Das Öffentlichkeitsprinzip galt etwa in den Gemeinden und im Regierungsrat teilweise schon vorher (grundsätzliche Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen, der Gemeindeversammlungen, der Regierungsratssitzungen). Soweit überblickbar, beriefen sich Bürger nur dann auf das Öffentlichkeitsprinzip, wenn sie ein konkretes Anliegen hatten. Zum reibungslosen Uebergang hat auch dazu beigetragen, dass die Gemeindeverwaltungen und die kantonale Verwaltung im letzten Jahr von Fachleuten aus der Staatskanzlei sowie dem Informations-und Datenschutzbeauftragten an speziellen Veranstaltungen auf das Öffentlichkeitsprinzip vorbereitet wurden.
Auch in den Gemeinden ist die Flut von Akteneinsichtsgesuchen ausgeblieben. Die im Vorfeld der Gesetzgebung von einigen Gemeindevertretern geäusserten Bedenken wegen des Mehraufwandes haben sich nicht bewahrheitet. Das neue Informations- und Datenschutzgesetz ist auch für Gemeinden ohne professionelle Verwaltung praktikabel.
Kanton und verschiedene Gemeinden verfolgten schon bisher eine offene Informationspraxis. Sitzungen des Regierungsrates sind - im Gegensatz zu anderen Kantonen - grundsätzlich öffentlich. Im Zuge des Öffentlichkeitsprinzips hat die Staatskanzlei noch mehr Transparenz geplant. Ab Sommer dieses Jahres werden die öffentlichen Regierungsratsbeschlüsse auf dem Internet zugänglich sein. Die Traktandenlisten der Regierungsratsitzungen sind schon seit Januar im Internet einsehbar. (http://www.so.ch)
Eine vertiefte Bilanz wird allerdings erst Ende 2003 möglich sein, wenn der kantonale Beauftragte für Information und Datenschutz über seine Tätigkeit dem Regierungsrat seinen 1. Rechenschaftsbericht erstattet.