Für zügige Digitalisierung der TV - Verbreitung
02.04.2003 - Solothurn – In seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Kommunikation BAKOM stimmt der Regierungsrat der vom Bundesrat und vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstützten Variante zur zügigen Einführung einer digitalen TV-Senderkette zu. Der Übergang von der analogen zur digitalen Verbreitung ist für den Regierungsrat ein Muss, weshalb die damit verbundene spezielle Erhöhung der TV-Empfangsgebühren um 1.25% ab 2005 in Kauf zu nehmen ist.
Die SRG strebt eine Konzessionsänderung an, mit der die Grundlage zum Aufbau einer ersten digitalen TV-Senderkette nach dem DVB-T Standard (Digital Video Broadcasting Terrestrial) und damit zur bisher grössten verbreitungstechnischen Innovation in der Geschichte des Fernsehens gelegt werden soll. Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden damit.
Er gibt aber der vom Bundesrat und UVEK unterbreiteten Vorgehensvariante, die eine zügigere Digitalisierung anstrebt als jene der SRG, klar den Vorzug. Zwar beabsichtigen beide Varianten die prioritäre Schliessung der bestehenden Versorgungslücken im nationalen Sprachaustausch, mit der Bundesratsvariante würde aber auch das bevölkerungsreiche Mittelland umgehend digitalisiert.
Die Einführung von DVB-T ist mit einer vorübergehenden Erhöhung der Empfangsgebühren ab 2005 verbunden. Dass diese Erhöhung von 1.25% mit der für das gleiche Jahr vorgesehenen - noch zu bestimmenden - ordentlichen Anpassung der Empfangsgebühren zusammenfällt, muss in Kauf genommen werden. Spätestens mit der Abschaltung des analogen Netzes, voraussichtlich im Jahre 2013, soll der Zuschlag aber wieder entfallen.