Grundsätzliches Ja zur Leistungsvereinbarung 2004 zwischen dem EVD und den Trägern der Arbeitslosenkassen
30.04.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat bezeichnet in seiner Vernehmlassung an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft, zur Leistungsvereinbarung 2004 zwischen dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und den Trägern der Arbeitslosenkassen den vorgestellten Vereinbarungsentwurf als gangbare Lösung. Er würde aber einen Wechsel von der bisherigen leistungsorientierten Steuerung zu einer wirkungsorientierten Vereinbarung begrüssen.
Bereits im Jahr 2000 hat das EVD mit den Trägern der anerkannten Arbeitslosenkassen Leistungsvereinbarungen über Umfang, Entschädigung und Qualität der Auftragserfüllung abgeschlossen. Diese Vereinbarungen laufen Ende 2003 aus und sollen deshalb mit einer leicht modifizierten Fassung erneuert werden.
Der Regierungsrat erachtet den vorgeschlagene Entwurf als vertretbare Lösung. Grundsätzlich ist er aber der Meinung, dass die Leistungsvereinbarung 2004 der Vereinbarung im Bereich der Regionalen Arbeitsmarktzentren angepasst werden sollte. Nebst einer Verwaltungskostenentschädigung, die den Trägern der Arbeitslosenkassen die notwendige, unternehmerische Flexibilität beim Einsatz der Ressourcen geben würde, sollte unbedingt auch im Bereich Arbeitslosenkassen die leistungsorientierte Steuerung durch eine wirkungsorientierte Ausrichtung ersetzt werden.
Im weiteren schlägt der Regierungsrat dem seco vor, auf ein monetäres Anreizsystem zu verzichten und stattdessen ein geeignetes Benchmarksystem auf der Basis des "Lernens voneinander" auszuarbeiten.