Ja zur Revision des Opferhilfegesetzes

09.04.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement den Vorentwurf des neuen Opferhilfegesetzes. Die Vorschläge wurden von einer eidgenössischen Expertenkommission ausgearbeitet.

Der Regierungsrat begrüsst die Revisionsbestrebungen nachdem man nun auf zehn Jahre Erfahrung mit dem Opferhilferecht zurückgreifen kann. Für die Revision stehen für ihn insbesondere die Fragen der Anspruchsvoraussetzungen, der örtlichen Zuständigkeiten, der Verwirkungsfristen wie auch der Kostenbewältigung im Vordergrund.

Er befürwortet zudem eine umfassende örtliche Zuständigkeit des Tatortkantons, soweit es nicht das Beratungsangebot betrifft und eine Erweiterung der Verwirkungsfrist auf fünf Jahre.

Hinsichtlich der Ansprüche von Angehörigen und Personen, die im Ausland Straftaten erlitten, bejaht er einschränkende Vorkehrungen des Gesetzgebers. Eine Maximierung der Genugtuungssummen sowie die Beteiligung des Bundes an den anfallenden Kosten entsprechen zudem seinen Vorstellungen.