Kantonsrat: SOGEKO-Sitzung: Spitäler und Qualität
25.04.2003 - Solothurn – Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates liess sich unter der Leitung von Beatrice Heim (SP Starrkirch-Wil) über die Qualitätssicherung in den solothurnischen Spitälern informieren. Weitere Traktanden waren die Zukunft des Spitals Breitenbach sowie zwei parlamentarische Aufträge betreffend die Finanzierung des Spital- und Gesundheitswesens und die Aenderung des Kinderzulagengesetzes.
Von Kommissionsmitgliedern aus dem Schwarzbubenland liess sich die SOGEKO über den Bericht des Stiftungsrates zur Zukunft des Bezirksspitals Thierstein in Breitenbach informieren. Die SOGEKO bewertete die Eigeninitiative des Stiftungsrates in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe 'Zukunftsstrategie Spital Breitenbach' (PST) als sehr positiv. Sie ist der Auffassung, dass der Vorschlag für ein Kompetenzzentrum für das Alter sowie ein ambulantes medizinischen Zentrum, das aus der Region selber eingebracht wird, sicher auf grosse Akzeptanz in der Bevölkerung stossen wird. Lob erhielt auch das schnelle Handeln des Stiftungsrates, nachdem klar wurde, dass die Chirurgie den Leistungsauftrag nicht mehr erfüllen kann. Sobald der Regierungsrat Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat verabschiedet hat, wird sich die SOGEKO erneut mit dem Thema befassen.
Qualität in den Spitälern
Seit 1997 arbeiten alle solothurnischen Akutspitäler mit der Vereinigung für die Qualität im Gesundheitswesen (VQG) zusammen. Im Jahre 2001 verlangte der Kantonsrat in Zusammenhang mit dem Globalbudget, dass die Spitäler ihre Ergebnisqualität messen. Aus diesem Grunde wurde das Projekt QUASO (Qualität im Kanton Solothurn) lanciert. Ziel des Projektes ist es, ein ergebnisorientiertes Qualitätskonzept einzuführen sowie ein Benchmark (Vergleich) zu ermöglichen zwischen den Spitälern der Kantone Zürich, Bern, Aargau und Solothurn. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Kanton Solothurn dem Verein Outcom - einer komplexen Nonprofit-Organisation in Zürich - beigetreten. Wieviel und welche Messungen vorgenommen werden, ist von der Spitalgrösse abhängig. Die Indikatoren für die Jahre 2003 und 2004 sind für die einzelnen Spitäler bereits definiert. Ab dem Jahre 2005 können sie jedes Jahr neu diskutiert werden. Die Patientenzufriedenheit wird, als eine von drei bis vier Kennzahlen pro Spital, bereits heute in allen Akutspitälern erhoben. Die Qualitätsmessung wird zu 50 Prozent vom Kanton und zu 50 Prozent von den Krankenversicherern finanziert.
Finanzierung Spital- und Gesundheitswesen (Auftrag)
Beim Auftrag über die Finanzierung des Spital- und Gesundheitswesens folgte die Kommission nicht dem Vorstösser. Dieser verlangte nebst der Beschränkung der finanziellen Mittel für die solothurnischen Spitäler eine Kompetenzänderung. Wo zukünftig welche Spitäler betrieben werden sollen, möchte er dem Regierungsrat überlassen und dem Parlament lediglich die Budgethoheit übertragen. Demgegenüber schlägt der Regierungsrat vor, die Thematik im Rahmen des Spitalgesetzes zu regeln. Das ermögliche die Frage im Gesamtzusammenhang anzugehen. Die SOGEKO stimmte daher dem Vorgehen des Regierungsrates zu.
Aenderung des Kinderzulagengesetzes (Auftrag)
Auch beim Auftrag, der die Aenderung des Kinderzulagengesetzes für im Ausland lebende Kinder neu regeln soll, befürwortet die SOGEKO die kleinen Aenderungen des Regierungsrates. Während der Auftrag eine ausgeklügelte abgestufte Zulageverteilung nach Kaufkraft des betreffenden Landes verlangt, will die Regierung ein möglichst einfaches Modell für die Verteilung der Kinderzulagen in einer Verordnung festschreiben. So soll der administrative Aufwand klein gehalten und zusätzliche Kosten vermieden werden.
Alarmzentrale Kantonspolizei Solothurn - Rettungsdienste Grenchen
Auf Initiative der SOGEKO überprüften die Alarmzentrale der Kantonspolizei Solothurn gemeinsam mit den Rettungsdiensten Grenchen die Zusammenarbeit. Die Kommission konnte mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen, dass die Verhandlungen zwischen Grenchen und Solothurn für beide Seiten befriedigend und mit einer einvernehmlichen Lösung abgeschlossen wurde. Mit der neuen Regelung werden auch die besonderen Bedürfnisse des Ambulanz- und Rettungsdienstes Grenchen abgedeckt. Für eine effiziente, sichere, optimale Rettung ist gesorgt.