Neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
02.04.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Sie vereinfacht die Administration bei der Entsorgung von Sonderabfällen. Neu soll auch die Entsorgung von Abfällen wie Pneus, Altholz, Autowracks usw. kontrolliert werden.
Die aus dem Jahre 1986 stammende Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) hat wesentlich zur korrekten Entsorgung dieser Abfälle beigetragen. Das Kontrollsystem mit Begleitscheinen hat sich bewährt. Die vom Bund in die Vernehmlassung geschickte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA), welche die VVS ersetzen soll, sieht jedoch administrative Vereinfachungen für Kleinmengen und Warenretouren vor und will die von der Industrie lange erwarteten Online-Begleitscheine einführen. Zudem wird die bisherige Liste der Sonderabfälle mit dem Abfallverzeichnis der EU harmonisiert.
Die neue Verordnung enthält nicht nur Vorschriften für Sonderabfälle, sondern auch für andere Abfallarten, deren Entsorgung aus Gründen des Umweltschutzes beaufsichtigt werden muss. Neu brauchen Betriebe, die Altholz, Pneus, Autowracks, Altspeiseöl, alte Kabel oder vermischten Metallschrott entsorgen, eine Bewilligung des Kantons. Die Totalrevision der 16-jährigen VVS fasst die nationalen Kontrollvorschriften in einer Verordnung zusammen und integriert die internationalen Abkommen im Abfallbereich. Konkretisiert wird namentlich auch das Verbot, Abfälle in Staaten ausserhalb der OECD zu exportieren.
Der Regierungsrat beurteilt den Entwurf der neuen VeVA als notwendiges und zweckmässiges Instrument für den Vollzug im Bereich der Abfallwirtschaft. Er begrüsst in seiner Vernehmlassung die Anpassung der Abfallklassierung an das System der EU. Dies obwohl dadurch die Abfälle zukünftig mit 900, statt wie bisher 160 Abfallcodes erfasst werden müssen.
Gegenüber der heutigen VVS sind für den Vollzug der neuen VeVA bei den Kantonen zahlreiche Änderungen nötig. Sämtliche Betriebsbewilligungen für Abfallanlagen müssen neu erstellt werden. Die Bewilligungsinhaber, aber vor allem die ca. 2'500 Sonderabfallabgeber des Kantons Solothurn, müssen über die neue Abfallcodierung und über ihre Meldepflichten informiert werden, wobei mit der Unterstützung der Branchenverbände gerechnet wird.