Familienergänzendes Betreuungsangebot erhoben

28.08.2003 - Solothurn – Das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit hat den Ist-Zustand 2002 an familienergänzenden Betreuungsangeboten in den solothurnischen Einwohnergemeinden erhoben. Verantwortlich für das Angebot sind die Einwohnergemeinden. Der Kanton ist für die Bewilligung und Aufsicht zuständig. Das Gesamtresultat zeigt ein familienergänzendes Angebot im Kanton von 22 Kindertagesstätten/Kinderkrippen mit total 409 Plätzen und sieben Tagesheime/Horte mit total 161 Plätzen. Gesamthaft verfügen diese Betreuungseinrichtungen über 570 Plätze. Die Einrichtungen finden sich in acht von total zehn Bezirken und in 13 Gemeinden. In vier Amteien sind Tageseltern in total sechs Tageseltern-Vereinen organisiert. In neun Bezirken gibt es insgesamt 33 Gemeinden mit Tageseltern. Des weitern besteht in allen Amteien ein Angebot von total 23 Mittagstischen. Dank dem Impulsprogramm des Bundes konnte das Angebot bereits erweitert werden.

Gemeindeerhebung 2002
Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Anstossfinanzierung des Bundes wurde Ende 2002 vom Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit (AGS) unter Mitwirkung der Oberämter eine Umfrage bei den solothurnischen Einwohnergemeinden lanciert, um im Bereich der familienergänzenden Betreuung den Ist-Zustand und den Bedarf zu erfassen. Gleichzeitig sollte die Erhebung der Nachkontrolle darüber dienen, ob die Betreuungseinrichtungen über entsprechende Bewilligungen nach der kantonalen Pflegekinderverordnung verfügten.

Von total 126 Gemeinden haben 117 Gemeinden den Fragebogen ausgefüllt und retourniert. Der Fragebogen ging jeweils an die Vormundschaftsbehörden und an das Gemeindepräsidium. In der Regel beurteilten die Vormundschaftsbehörden den Bedarf um einiges höher als die Gemeindepräsidien.

Gemäss Bevölkerungsstatistik 2002 (Kanton Solothurn in Zahlen 2002) leben im Kanton Solothurn gesamthaft 41'812 Kinder bis 14 Jahre. Das Gesamtresultat der Erhebung zeigt ein familienergänzendes Angebot im Kanton von 22 Kindertagesstätten/Kinderkrippen mit total 409 Plätzen und sieben Tagesheime/Horte mit total 161 Plätzen. Gesamthaft verfügen diese Betreuungseinrichtungen über 570 Plätze. Die Einrichtungen finden sich in acht von total zehn Bezirken und in 13 Gemeinden. In vier Amteien sind Tageseltern in total sechs Tageseltern-Vereinen organisiert. In neun Bezirken gibt es insgesamt 33 Gemeinden mit Tageseltern. Des weitern besteht in allen Amteien ein Angebot von total 23 Mittagstischen.

Zusätzlich gibt es im Kanton 291 bewilligte Pflegekinderverhältnisse. Statistisch nicht erfassbar sind jene Betreuungsverhältnisse, die aufgrund von Nachbarschaftshilfe und Familienhilfe unentgeltlich und teilweise lediglich stundenweise oder im gegenseitigen Abtausch tageweise erbracht werden.

Nicht genau erhoben werden konnte die Anzahl jener Kinder, die aufgrund einer Behinderung in Sonderschulheimen und Sonderschulen oder aufgrund von Kindesschutzmassnahmen in Kinderheimen betreut werden. Nach Angaben des Sonderschulinspektorates und der Abteilung soziale Institutionen des AGS dürfte es sich um gesamthaft rund 1'000 Kinder handeln.

Bei der Frage nach dem Bedarf an familienergänzenden Angeboten bzw. nach geplanten Projekten gaben 21 Gemeinden in neun Bezirken an, bei einer Anstossfinanzierung des Bundes, ein Projekt zu initiieren; davon haben fünf Gemeinden konkrete Angaben zum Projekt gemacht.

Auswirkungen auf die kantonale Bewilligungs- und Förderpraxis
Die Nachkontrolle bei den Oberämtern hat ergeben, dass die privaten Betreuungseinrichtungen über die nötige Bewilligung nach der kantonalen Pflegekinderverordnung verfügen. Die Aufsicht der Oberämter erstreckt sich über sämtliche Betreuungseinrichtungen und wird mit Hilfe der für das Pflegekinderwesen verantwortlichen Vertrauenspersonen in den Gemeinden und den regionalen Familienberatungsstellen wahrgenommen.

Für die Erteilung von Betriebsbewilligungen sind die Richtlinien des schweizerischen Kinderkrippenverbandes (SKV) weitgehend verbindlich.

Für die Förderung der familienergänzenden Betreuungsangebote stehen dem Kanton keine Budgetmittel zur Verfügung. Es handelt sich nach der Aufgabenreform soziale Sicherheit um ein kommunales Leistungsfeld, mithin eine klassische Aufgabe der Einwohnergemeinden. Der Kanton ist für die Bewilligung und Aufsicht zuständig und kann die Einwohnergemeinden und Trägerschaften allenfalls bei Projekten logistisch unterstützen sowie die Angebote bekanntmachen. Zusätzlich kann er als Arbeitgeber seine Vorbildfunktion wahrnehmen und eigene Betriebskinderkrippen führen. Eine entsprechende Vorlage wurde verabschiedet und soll nun umgesetzt werden. Aus Fonds-Mitteln können zuweilen ebenfalls Akzente in Richtung Förderung von familienergänzender Betreuung gesetzt werden (letztmals 2002 aus der Bettagskollekte).

Zwischenstand Anstossfinanzierung des Bundes
Stand Ende Juli 2003 konnte das Angebot an familienergänzenden Betreuungsangeboten dank dem Impulsprogramm des Bundes bei fünf Einrichtungen um 82 Plätze erweitert werden. Die fünf eingegebenden Projekte wurden auf Antrag des AGS vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BVS) allesamt gutgeheissen. Nach einer ersten Einschätzung kann das Impulsprogramm des Bundes als erfolgreich und für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur im Kanton segensreich beurteilt werden.

Die Zusammenstellung der Gemeindeerhebung kann beim Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit bezogen werden. (032 627 22 82)