Ja zur Revision der Postverordnung
13.08.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement für Umwelt, Vekehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Revision der Postverordnung zur Umsetzung der "Gesamtschau Post" und der Revision des Postgesetzes.
Der Regierungsrat begrüsst die Revision, da diese insgesamt eine situationsgerechte und zeitgemässe Anpassung des nationalen Postwesens beinhaltet. Das Hauptanliegen des Regierungsrates, die Post soll auch in Zukunft sowohl ein flächendeckendes Poststellennetz wie auch eine qualitativ gute Grundversorgung sicherstellen können, wurde gebührend berücksichtigt. Die Verordnung lässt der Post auch weiterhin den nötigen unternehmerischen Handlungsspielraum, um sich abzeichnenden Anpassungen der Strukturen an die Bedürfnisse ihrer Kunden vornehmen zu können.
Die Revision des Postgesetzes geht zurück auf den landesweiten Protest gegen den Plan der Redimensionierung des Poststellennetzes. Deshalb verlangt der Regierungsrat, dass in der Verordnung klare und verbindliche Vorschriften zur Ausgestaltung des Poststellennetzes erlassen werden. Der Entwurf beinhaltet – nach Meinung des Regierungsrates - verschiedentlich unpräzise und interpretierbare Formulierungen wie "in angemessener Distanz" oder "in der Regel", die ungenügend sind.
Begrüsst wird die Verankerung von Anhörungsrechten der Gemeinden vor der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle, wie auch die Schaffung einer unabhängigen Kommission zur Beurteilung von Umstrukturierungsplänen der Post im Poststellennetz. Der Regierungsrat erwartet aber, dass sich die Kommission paritätisch mit Sachverständigen aus den Gemeinden, den Kantonen, dem Bund und der Post zusammensetzt.