Kataster der belasteten Standorte - Altlasten werden erfasst

25.08.2003 - Solothurn - Derzeit werden im Kanton Solothurn – im Auftrag des Amtes für Umwelt (AFU) - alle Deponien, Betriebe und Unfallstandorte mit mutmasslichen Belastungen des Untergrunds erfasst. Die Arbeiten für diesen Kataster der belasteten Standorte sollen bis Ende 2005 abgeschlossen sein. Aufgrund den aktuellen Erhebungen wird von rund 5'000 belasteten Standorten ausgegangen. Nur bei einem kleinen Teil dieser Standorte handelt es sich aber um sanierungsbedürftige Altlasten. Gemeinden und Grundeigentümer werden konsequent in die Untersuchungen mit eingebunden.

«Ist der Untergrund im ehemaligen Fabrikareal belastet? Muss ich besondere Massnahmen für mein Bauprojekt treffen?» Dies sind, gerade in Zeiten von wirtschaftlichem Umbruch, häufig gestellte Fragen. Damit diese und ähnliche Fragen in Zukunft rasch beantwortet sind, werden derzeit alle Standorte mit mutmasslichen Belastungen des Untergrunds im Kanton Solothurn erhoben.

Die Erhebungen für den Kataster der belasteten Standorte geschehen aufgrund des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes und werden vom Kanton nach den klaren Vorgaben des Bundes ausgeführt. Derzeit erfolgt die Auswertung wichtiger kantonaler und eidgenössischer Archive. Betriebsstandorte werden z.B. anhand der Inspektionsrapporte des Fabrikinspektorats beurteilt.

Aufgrund dieser Archivauswertungen werden anschliessend die Deponie-, Betriebs- und Unfallstandorte ausgeschieden, die überhaupt für einen Katastereintrag in Frage kommen. Ab dem Herbst werden diese, noch verbliebenen Standorte mit den jeweiligen Gemeindebehörden besprochen. Dabei sollen noch fehlende Angaben ergänzt werden. Zudem haben die Gemeinden auch Gelegenheit, ihre Einschätzung der verschiedenen Standorte darzulegen.

Am Ende der Erhebungen können die Eigentümer der betroffenen Grundstücke Stellung nehmen und Ergänzungen anbringen. Bei Fragen und Unklarheiten steht dabei den Eigentümern auch jederzeit eine Ansprechsperson im Amt für Umwelt zur Verfügung. Auf Wunsch des Eigentümers oder zur Bereinigung von unklaren Angaben wird zudem gerne eine gemeinsame Besichtigung des Standorts zur Begutachtung der Altlastensituation vor Ort vorgenommen. Somit können auch Eigentümer, welche keine Erfahrung mit Altlastenfragen haben, ihre Argumente auf einfache Weise einbringen.

Sicher wird die Erhebung des Katasters der belasteten Standorte auch unangenehme Tatsachen zu Tage fördern. Langfristig führt aber kein Weg an diesem Kataster vorbei. Den Grundeigentümern vermittelt er Rechtssicherheit und ermöglicht z.B. die konkrete Planung von Bauvorhaben. Investoren können ein allfälliges Altlastenrisiko sofort ersehen und erhalten dadurch einen sichereren Gegenwert. Den Gemeinden erleichtert der Kataster die Ortsplanung. Und nicht zuletzt werden durch den Kataster auch zahlreiche Gewerbebetriebe von der stets unterschwellig geäusserten Angst vor «Altlasten» entlastet. Die entsprechenden Vorbehalte bei Investitionen und Kreditvergaben fallen also weg. Auch deshalb ist der Kataster der belasteten Standorte für die Zukunft des Lebens- und Wirtschaftsstandorts Solothurn wichtig.