Solothurn - Keine Lockerung des Wasserentnahmeverbots
12.08.2003 - Solothurn - Das Wasserentnahme-Verbot bleibt im Kanton Solothurn bestehen. Wasserentnahmen sind nach wie vor nur mit Bewilligungen des Amtes für Umwelt (AFU) möglich. Dies hat der Kantonale Führungsstab (KFS), zusammen mit der Abteilung Wasserbau des AFU und dem Amt für Landwirtschaft entschieden. Die Situation bleibt weiterhin angespannt. Der KFS appelliert an die an die Bevölkerung mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen. Gleichzeitig erinnert er daran, dass - wegen der akuten Waldbrandgefahr – ein striktes Verbot für das entfachen von Feuern im Freien und das wegwerfen von Raucherwaren gilt.
Der KFS hält an seinem Entscheid von letzter Woche fest und gestattet Wasser- entnahmen nur mit den entsprechenden Bewilligungen. Wegen den neu entstandenen Bedürfnissen (Futterflächenansaat) werden Bewilligungen zur Wasser-entnahme für die Pflege von Neuansaaten von Futterflächen und bestehende Futterflächen aus der Aare grundsätzlich bewilligt. Diese werden jedoch nur für die Zeit zwischen 20 Uhr und 06.00 Uhr erteilt.
Die Wasserentnahme aus der Dünnern musste weiter eingeschränkt werden. Sie bleibt weiterhin bewilligungspflichtig und darf nur noch nach Einzelabsprachen mit dem AFU erfolgen.
Appell zum Sparen
Der KFS appelliert in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung mit dem Trinkwasser möglichst sparsam umzugehen. So sollen Blumen- und Gemüsegärten mit der Spritzkanne und nicht mit dem Schlauch oder Wassersprenger gegossen werden. Zudem empfiehlt es sich, dies wegen der hohen Verdunstung vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang zu tun. Auf das Waschen von Fahrzeugen sowie auf das Nachfüllen von privaten Schwimmbädern sollte verzichtet werden. Auf Reinigungsarbeiten unter fliessendem Wasser soll ebenfalls verzichtet werden. Wassersparend ist auch das Duschen, dagegen sollte das Baden in der Wanne unterlassen werden.
Waldbrandgefahr besteht
Wegen des ausbleibenden Regens verlieren Bäume zunehmend Laub und damit erhöht sich auch die Waldbrandgefahr. Es ist deshalb strikte verboten entlang von Wäldern, in den Wäldern, auf Wiesen und offenen Feldern Feuer zu entfachen sowie brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegzuwerfen.