KANTONSRAT: Ja zu Änderungen zum Gesetz über die politischen Rechte
08.12.2003 - Solothurn – Die Justizkommission (JUKO) hat unter der Leitung von Herbert Wüthrich (SVP, Gerlafingen) der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte zugestimmt. Die Erneuerungswahlen 2001 und verschiedene parlamentarische Vorstösse gaben Anlass zu einer Änderung. Der Kantonsrat wird darüber voraussichtlich an der Januar-Session 2004 definitiv entscheiden.
Wichtige Änderungen betreffen das Majorzwahlverfahren. Die Teilnahme an Zweitwahlgängen wird eingeschränkt, indem nur noch die im ersten Wahlgang nicht Gewählten am zweiten Wahlgang teilnehmen können. Als zusätzliche Hürde wird ein Mindeststimmenanteil von fünf Prozent im ersten Wahlgang verlangt. Mit dieser vorgeschlagenen neuen Regelung hätte ein zweiter Wahlgang bei den Regierungsratswahlen 2001 vermieden werden können (ein Kandidat erreichte nur 1,8% der Stimmen, ein weiterer Kandidat hätte sich gar nicht zum zweiten Wahlgang anmelden können). Missbrauch der demokratischen Rechte soll vermieden werden, ohne die Volksrechte zu stark einzuschränken. Im Falle eines Rückzugs einer Kandidatur nach dem ersten Wahlgang steht es allerdings allen Parteien wieder offen, neue Kandidaturen anzumelden.
Im weiteren sind Änderungen vorgesehen, welche zu Verfahrensvereinfachungen und Kosteneinsparungen führen, insbesondere für Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden:
- Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, stille Wahlen bereits anstelle des ersten Wahlganges in der Gemeindeordnung vorzusehen.
- Bei Majorzwahlen soll anstelle der vorgedruckten Wahlzettel nur noch ein leerer Wahlzettel und ein Informationsblatt abgegeben werden.
- Für Zweitwahlgänge können die Zustellfristen für das Wahl- und Wahlpropagandamaterial in der Einberufung geändert und die Frist für die briefliche Stimmabgabe bis auf eine Woche verkürzt werden. Dies ermöglicht, die Frist zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang zu verkürzen.
Eine Erleichterung ist auch für die Parteien hinsichtlich der Unterzeichnungsquoren für Wahlvorschläge vorgesehen: Die Parteien sind neu unter gewissen Voraussetzungen vom Beibringen der Unterschriften dispensiert (entsprechend der Regelung im Bundesrecht). Diese Erleichterung soll für kantonale, regionale und kommunale Proporzwahlen gelten, sofern die Partei bei den letzten Nationalratswahlen keine Unterschriften beibringen musste.