Schulversuch "Integration" beschlossen
03.12.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat einen dreijährigen Schulversuch zur integrierten Schulung von behinderten Kindern in Regelschulklassen beschlossen. Damit schafft er die Grundlage um diese neue Schulungsform auch im Kanton Solothurn erproben zu können. Die jeweiligen Schulkommissionen sind frei, sich am Versuch zu beteiligen.
In den letzten 20 Jahren wurden im Kanton Solothurn behinderte Kinder ausnahmslos in Kleinklassen und Sonderschulen geschult. Dies erlaubte eine sehr spezialisierte und individuell ausgerichtete Förderung in kleinen Sonderklassen. Diesen positiven Aspekten standen aber oftmals lange Wege zwischen Schulort und Wohnort des Kindes, eine Isolierung aus dem sozialen Umfeld und hohe Kosten für Transporte und Spezialförderung entgegen.
Verschiedene pädagogische, gesellschaftliche und organisatorische Veränderungen verlangen nun rasch Differenzierungsmöglichkeiten zur bisher angewandten Ausgliederung von Kindern mit speziellem Förderbedarf. So zeigen neuere Studien, dass die erhofften pädagogischen Vorteile der spezialisierten Förderung durch deren Nachteile deutlich vermindert werden. Gesellschaftlich sind die Bemühungen gewachsen, welche eine verstärkte Integration behinderter Mitmenschen fordern.
Das neue Behindertengleichstellungsgesetz, welches nächstes Jahr in Kraft tritt, ist ein Beispiel dafür. Auch die Invalidenversicherung ist seit kurzem bereit, sich an den Kosten von integrativ geschulten Kindern zu beteiligen. Bedingung ist es, dass für diese Schulungsform ein kantonal abgestütztes Konzept vorliegt.
In organisatorischer Hinsicht muss einerseits festgestellt werden, dass die solothurnischen Sonderschulen und Schulheime seit Jahren überfüllt sind und ein weiterer Ausbau heute nicht realisiert werden kann. Andererseits nehmen die Zahlen der Schüler in Regelschulklassen in den nächsten Jahren spürbar ab. Dadurch entsteht in mehreren Gemeinden und Region ein Spielraum für vermehrte Schulungen von behinderten Kindern in örtlichen Schulen.
Die Rahmenbedingungen für die Integration von behinderten Kindern in solothurnische Schulen werden durch ebenfalls neue, detaillierte Weisungen des Departements für Bildung und Kultur präzisiert. Diese Weisungen stellen kantonsweit sicher, dass Integration nicht zu einer einseitigen Sparmassnahme auf Kosten der Kinder und Schulen wird. Zudem wird darin festgelegt, dass die Erfahrungen aus dieser neuen Schulungsarbeit fachlich begleitet und ausgewertet werden. Die Hochschule für Heilpädagogik in Zürich wird diese Aufgabe übernehmen.
Das Departement für Bildung und Kultur erarbeitet zur Zeit ein Heilpädagogisches Konzept. Mit dem Schulversuch zur Integration von behinderten Kindern wird ein bereits heute erkennbarer Strategiepunkt dieses Konzeptes vorgezogen.