Vorentwurf für eine Schweizerische Zivilprozessordnung – Ja aber
17.12.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts in der Schweiz. Er lehnt aber die Einführung einer "vollstreckbaren öffentlichen Urkunde" sowie einer neuen Schlichtungsbehörde ab.
Der Vorentwurf will das Verfahren vor Zivilgerichten, das heute noch kantonal geregelt ist, in der ganzen Schweiz vereinheitlichen. Die Gerichtsorganisation soll hingegen weiterhin den Kantonen überlassen bleiben. Der Regierungsrat begrüsst dies.
Die vorgesehene Schaffung einer neuen Schlichtungsbehörde für arbeitsrechtliche Streitigkeiten lehnt der Regierungsrat aber ab, da sich das heute praktizierte Verfahren bewährt hat und die Änderung zu einem schwerfälligeren Verfahren führen würde.
Gemäss Vorentwurf soll die für Schweizerische Verhältnisse neue "vollstreckbare öffentliche Urkunde" eingeführt werden. Danach könnte eine Forderung ohne vorherige Betreibung und gerichtliche Beurteilung direkt vollstreckt werden, sofern sich eine Person diesem "Schnellverfahren" durch entsprechende notarielle Beurkundung unterwirft. Der Regierungsrat spricht sich entschieden gegen diese Möglichkeit aus, namentlich zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen vor Missbräuchen durch marktmächtige Anbieter von Dienstleistungen.
Schliesslich spricht nach Ansicht des Regierungsrates die unterschiedliche Kostenstruktur bei Anwaltschaft und Gerichten in den verschiedenen Kantonen dafür, dass die Tarife für die Prozesskosten auch weiterhin von den Kantonen festgesetzt werden.