Erfreulicher Abschluss der Asylrechnung 2002
19.02.2003 - Solothurn - Im Jahre 2002 beliefen sich die kantonalen Aufwendungen für den Asylbereich auf 23.5 Mio Franken, einschliesslich einer Rückzahlung an den Bund aus Vorjahren von 1.3 Mio Franken. Der Ertrag aus Bundesmitteln betrug 25.1 Mio Franken. Damit können rund 1.6 Mio Franken in das Ausgleichskonto Asyl rückgestellt werden.
Trotz der Rückstellung kann asyl- und schutzsuchenden Menschen ein existenzsichernder Aufenthalt gewährt werden und in besonderen Fällen auch mit besonderen Programmen (Begleitetes Wohnen, Beschäftigung, Sonderschulung, ausserordentliche medizinische Behandlung) geholfen werden. Der positive Saldo ergibt sich denn auch hauptsächlich aus der effizienten Bewirtschaftung der Wohnungs- und Unterkunftskosten.
Wie eine Revision durch das Finanzinspektorat des Bundesamtes für Flüchtlinge zeigte, wurden dem Bund für die Jahre 1999-2001 jedoch 1.3 Mio Franken zuviel belastet, die zurückzuzahlen waren. Dieser Betrag ergab sich hauptsächlich daraus, dass Einwohnergemeinden Asylsuchende, welche nicht mehr sozialhilfebedürftig waren, zu spät abmeldeten oder Einkommen von asylsuchenden Personen nicht korrekt berücksichtigt haben sowie aus Softwareproblemen beim Kanton, welche eine Kontrolle erschwerten. Das Verfahren für die Zukunft wurde angepasst, per 1. April 2003 wird eine neue Software im Asylbereich eingeführt.
Im 2002 konnten an die Einwohnergemeinden 1 Mio. Franken und an den Kanton 2 Mio. Franken aus dem Ausgleichskonto für indirekte Kosten Asyl (Bildung, Gesundheit, Polizei/Justiz und Infrastruktur) ausgerichtet werden. Mit 275'000 Franken wurden Integrationsmassnahmen für die ausländische Wohnbevölkerung finanziert. Im Ausgleichskonto Asyl sind per 31.12.2002 somit noch insgesamt 3.4 Mio Franken zurückgestellt. Mit Ausnahme der Integrationsmassnahmen und Infrastrukturkosten sind für das Jahr 2003 keine weiteren Abgeltungen vorgesehen. Die Rückstellung dient der Reservebildung in Hinblick auf die möglichen finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Asylgesetzrevision.
Zum erfreulichen Rechnungsergebnis haben die Caritas Schweiz mit der wirkungsvollen Umsetzungen der Leistungsaufgaben im Betreuungsbereich und die Einwohnergemeinden, welche ihre Aufnahmepflichten weitgehend zeitgerecht erfüllt haben, wesentlich beigetragen.