Fall Henzi: Das Disziplinarverfahren läuft weiter
04.02.2003 - Solothurn - Die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Solothurner Untersuchungsrichter Markus Henzi bedeutet zwar, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Tatsache ist aber, dass Markus Henzi während viereinhalb Jahren für Abonnemente von Pornoanbietern im Internet rund 20'000 Franken bezahlt und vom entsprechenden Angebot am Arbeitsplatz Gebrauch gemacht hat. Er bestätigt auch, dass er Zahlungen leistete, um Zugang zu Internetseiten mit (heute) verbotenem Inhalt zu erhalten am Arbeitsplatz. Was dies für den Beamten Henzi bedeutet, ist im Disziplinarverfahren abzuklären, unabhängig von der jetzt festgestellten Straflosigkeit.
Am 19. September 2002, nachdem bekannt wurde, dass gegen Untersuchungsrichter Markus Henzi ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Pornographie geführt werde, eröffnete der Regierungsrat ein Disziplinarverfahren wegen des Verdachts auf "Verletzung einer Dienstpflicht". Gleichzeitig wurde Markus Henzi -bei voller Gehaltszahlung- im Amt suspendiert. Dies wurde am gleichen Tag in einer Medienmitteilung bekannt gemacht. Welcher Art die vermutete Dienstpflichtverletzung war, erfuhr die Öffentlichkeit erst später aus den Medien.
Das Disziplinarverfahren geht auch nach der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens weiter. Darin ist abzuklären, ob der Beamte Markus Henzi mit seinem Verhalten am Arbeitsplatz Dienstpflichtverletzungen begangen hat; Strafbarkeit ist dafür nicht vorausgesetzt. Insbesondere wird auch zu prüfen sein, ob, wie er vorgibt, sein viereinhalbjähriger Pornokonsum am Arbeitsplatz, für den er insgesamt ca. 20'000 Franken privat bezahlte und mit dem er sich Zugang zu (heute) verbotenen Internetseiten verschaffte, allein der beruflichen Weiterbildung gedient hat. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird weiter informiert.