Kantonsrat: Die UMBAWIKO zieht selbstkritisch Fazit zum "Schmelzihof"
03.02.2003 - Solothurn - Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission des Kantonsrates (UMBAWIKO) gelangte unter der Leitung ihres Präsidenten Jürg Liechti (FdP, Oekingen) in der Angelegenheit "Schmelzihof" zum Schluss, dass in Zukunft die Kreditvorlagen für kantonale Bauten und Anlagen zwingend auf detaillierten Kostenvoranschlägen und verbindlichen Benutzeranforderungen basieren müssen, auch wenn dies die Freiheit zu raschem Handeln einschränkt. In Form eines parlamentarischen Auftrages brachte die Begleitgruppe "Hochbau" der Kommission diese Forderung an der letzten Kantonsratsession ein. Im Weiteren stimmte die UMBAWIKO der Verlängerung der Beitragsverordnung zum kantonalen Landwirtschaftsgesetz zu und verabschiedete die Teilrevision des Konkordates betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen.
Aufarbeitung der Angelegenheit "Schmelzihof"
Einen Tag nach der hitzigen Debatte im Kantonsrat zum dringlichen Nachtrags- und Zusatzkredit von 1,666 Millionen Franken für den Umbau des "Schmelzihofes" in Balsthal liess die UMBAWIKO, die seinerzeit schon für die Sanierungsvorlage zuständig war, den Ablauf der Kreditvorlage Revue passieren. Selbstkritisch kam die Kommission zum Schluss, dass bei den damaligen Beratungen zu wenig nachgefragt wurde, ob es sich bei den vorgesehenen Umbaukosten um eine Kostenschätzung oder um einen verbindlichen Kostenvoranschlag handelte. Um solche Kreditüberschreitungen in Zukunft zu verhindern, sollen zukünftige Bauvorlagen zwingend auf detaillierten Kostenvoranschlägen und verbindlichen Benutzeranforderungen basieren. Die verantwortlichen Kantonsratskommissionen und deren Ausschüsse sollen auch regelmässig über den Stand der Projektkredite orientiert werden. Ausserdem sind allfällige Zusatzkredite vor der Ausführung der Arbeiten den entsprechenden Kommissionen vorzulegen.
Ja zur Teilrevision des Konkordates der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft
Die Kommission befürwortet die Teilrevision des Konkordates der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen. Die Schule ist Teil der Berner Fachhochschule. Die neuen gesetzlichen Anforderungen bedingen die Teilrevision des Konkordates. Die Finanzierung der Schule wird neu geregelt und auf die Verhältnisse der wirkungsorientierten Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget angepasst. Für den Kanton Solothurn ergeben sich daraus keine unmittelbar höheren finanziellen Belastungen. Zwischen 1996 und 2001 besuchten jährlich zwischen 5 bis 14 Schüler mit Wohnsitz im Kanton Solothurn diese Schule.